Die Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der sozialen Lage für Akteur*innen in den freien darstellenden Künsten bilden eine der Grundsäulen der Aufgaben des BFDK. Denn aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die soziale Lage der Akteur*innen sehr prekär ist.

Um die soziale Lage freischaffender Akteur*innen zu verbessern, verfolgt der BFDK folgende untergeordnete Ziele:

  • eine gerechte, angemessene und existenzsichernde Vergütung;
  • eine resiliente soziale Absicherung bei Sorgearbeit, Krankheit, Unfall, Auftragslosigkeit, Alter und Berufsunfähigkeit;
  • diversitätssensible und diskriminierungsarme Förderstrukturen, die den Arbeitsbedingungen und Bedarfen in den freien darstellenden Künste gerecht werden.

Ein maßgeblicher Erfolg des BFDK war die bundesweite Einführung einer Honoraruntergrenze im Jahr 2015. Ein weiterer Meilenstein ist das Projekt Systemcheck, das 2021 an den Start ging: Das Forschungs- und Vernetzungsprojekt erhebt Wissen zur sozialen Lage von Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten in den freien darstellenden Künsten und erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Politik; begleitend informieren Themendossiers und Veranstaltungen zu Fragen der Absicherung und Arbeitssituation.


 

Medien zu "Soziale Lage"

Honoraruntergrenze

Bereits seit 2015 gibt der BFDK Empfehlungen zu einer Honoraruntergrenze freischaffend arbeitende Akteur*innen in den freien darstellenden Künste heraus. In ihrer Höhe orientieren sich die Empfehlungen am Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). 2017 wurde mit der Aktualisierung des NV Bühne auch die Honoraruntergrenze erstmals angehoben. Auf der Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 wurde aufgrund der schrittweisen Tariferhöhung des Normalvertrag (NV) Bühne ab der Spielzeit 2022/2023 erneut eine Anhebung der Honoraruntergrenze beschlossen. Die aktuellen Empfehlungen lauten:

Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte 

Monat: 3.600 Euro 

Woche: 830 Euro 

Tag: 165 Euro 

Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro 

Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte 

Monat: 3.100 Euro 

Woche: 715 Euro 

Tag: 140 Euro 

Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro 

Die Honoraruntergrenze bezieht sich auf ein Einsteiger*innengehalt in den darstellenden Künsten und wird daher Menschen mit längerer Berufserfahrung nicht gerecht. Der BFDK strebt deshalb die Entwicklung von Honorarempfehlungen an, die detaillierter auf spezifische Situation der Akteur*innen eingehen, zum Beispiel über ein Stufenmodell. Zur Entwicklung eines solchen Modells läuft derzeit der partizipative Prozess Fair Pay!

Fair Pay!

Es wird Zeit, die Errungenschaft der Honoraruntergrenze auf den Prüfstand zu stellen. Deshalb startet der BFDK mit „Fair Pay!“ einen einjährigen Austausch- und Beteiligungsprozess für faire Honorarempfehlungen.

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Aktuelle Projekte des BFDK zur sozialen Lage

Systemcheck

erforscht die Arbeitssituation und die soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten in den darstellenden Künsten und entwickelt faire Handlungsempfehlungen, um sie zu verbessern.

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