fördert lokale Bündnisse, die künstlerisch mit Kindern und Jugendlichen aus ökonomischen Risikolagen arbeiten.

Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst in einer materiell oder sozial schwierigen Situation auf. Fehlt es den Eltern an Geld oder formaler Bildung, sind ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland eingeschränkt. Ihnen Zugänge zu den vielfältigen Angeboten kultureller Bildung zu ermöglichen, sodass sie künstlerisches Arbeiten kennenlernen und ausprobieren können, ist das Ziel des Programmes „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. „tanz + theater machen stark“ ist Teil davon.

„tanz + theater machen stark“ initiiert lokale Bündnisse, bestehend aus mindestens drei Partner*innen, die sich mit theaterpädagogischen Projekten an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten. Seit 2018 wurden 329 Projekte aus allen 16 Bundesländern gefördert.

Mitmachen?

2023 startete die dritte Förderphase.

Es gibt jährlich drei Fristen: zum 15. Februar, zum 15. Mai und zum 15. Oktober.

Eingeladen, sich zu bewerben, sind Darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen,

  • die gerne mit Kindern und Jugendlichen zu deren Themen künstlerisch arbeiten, sei es mit vertrauten, sei es mit neuen Mitteln,
  • die mit anderen Institutionen kooperieren möchten und sich über die dabei entstehenden Synergieeffekte freuen und
  • die sich eine Vollfinanzierung ihrer Projekte durch eine einzelne Förderinstitution – mit angemessenen Honoraren, auch für die Vor- und Nachbereitung – wünschen.

Das Juryverfahren ist transparent und berücksichtigt die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort.

Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Informationen dazu und zu den übrigen Programmpartnern finden Sie hier.

Einladung zum "tanz + theater machen stark"-Fachtag am 17. Oktober 2024 in Deutscher Gebärdensprache

Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache und Videoerstellung über https://www.manua.de/

Trailer "tanz + theater machen stark"

Ausschreibung

Nächste reguläre Antragsfristen 

Die dritte Förderphase von "tanz + theater machen stark" läuft seit Anfang 2023. Die nächste Antragsfrist ist zum 15. Oktober 2024 (frühester Projektbeginn 02. Januar 2025, Projektabschluss bis 31. Dezember 2025).
Weitere Antragsfristen in 2025: 

  • 15.02.2025, frühester Projektbeginn 15.04.2025, Projektabschluss bis 31.12.2025

  • 15.05.2025, frühester Projektbeginn 15.07.2025

Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist auch im Downloadbereich verfügbar.

Die ausgefüllte Projektskizze muss bis spätestens zur jeweiligen Frist per E-Mail an @email eingehen. Erst bei positiver Bewertung durch die Jury erfolgt die Aufforderung den Antrag in Kumasta einzustellen.

In der Geschäftsstelle stehen der Leiter des Projektes "tanz+theater machen stark", Eckhard Mittelstädt und die Sachbearbeiterinnen Sonja Linke und Stefanie Deutschmann, neben den fünf regionalen Fachstellen, für die Beratung von Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen gern zur Verfügung.

Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der auch im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

Downloads

Für Antragsteller*innen und Interessierte: 

Hier finden Sie die notwendigen Dokumente zur Antragstellung in der Förderperiode von 2023 - 2027.

 

Leitfaden (PDF)
Stand: 24.04.2024
Vor dem Ausfüllen der Projektskizze sollte der Leitfaden gelesen werden, der hier ebenfalls zum Download bereitgestellt ist.

Handreichung Diskriminierungssensible kulturelle Bildungsarbeit (PDF)
Stand: 26.09.2023
Diese Handreichung gibt Antragstellenden Denkanstöße, wie sie ihre Projekte von Anfang an diversitäts- und diskriminierungssensibel planen und reflektieren können.

Projektskizze (PDF)
Stand: 12.12.2022
Antragsformular (Projektskizze) - Für die Beantragung von Phase 3 ist zudem ein einseitiges Motivationsschreiben einzureichen.

Die Kooperationsvereinbarung ist zusammen mit der Projektskizze an buendnisse@darstellende-kuenste.de einzureichen. 

Hier gibt es 3 Varianten:

Muster für die Kooperationsvereinbarung (.doc)

Muster Kooperationsvereinbarung mit KITAs, Kindergärten und Horten (.doc)

Muster Kooperationsvereinbarung mit Schulen (.doc)

Bitte wählen Sie die für Ihr Bündnis zutreffende Kooperationsvereinbarung aus. Außerdem haben wir noch ein Dokument mit Hinweisen zum Aufsetzen der Kooperationsvereinbarung bereitgestellt.

„Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.“

Team + Kontakt

Projektleitung

Portraitbild Eckhard Mittelstädt

Eckhard Mittelstädt
E-Mail: @email

Telefon: 030 5156525 - 47

Projektmitarbeit

Porträt von Stefanie Deutschmann

Stefanie Deutschmann
E-Mail: stefanie.deutschmann@darstellende-kuenste.de

Telefon: 030 5156525 - 46

Portraitbild Sonja Linke

Sonja Linke
E-Mail: @email

Telefon: 030 5156525 - 48

Illustration

Mailingliste "tanz + theater machen stark"

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Meldungen zu "tanz + theater machen stark"

  • "tanz + theater machen stark"

    Die Antragsfrist vom 15. Mai dieses Jahres von "tanz + theater machen stark" ist erfolgreich verlaufen. Die Bundesjury hat in ihrer Sitzung am 17. Juni 2024 insgesamt 13 Anträge von 45 Anträgen aus der zweiten Antragsfrist zur Förderung empfohlen. Nächste Antragsfrist ist der 15. Oktober 2024 (frühester Projektbeginn 2. Januar 2025). Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

  • "tanz + theater machen stark": 15. Mai zweite Antragsfrist 2024

    Die erste Bundesjurysitzung von "tanz + theater machen stark" dieses Jahr hat erfolgreich getagt und hat in ihrer Sitzung am 18. März 2024 insgesamt 17 Anträge aus der ersten Antragsfrist  2024 zur Förderung empfohlen. Zweite Antragsfrist 2024 ist der 15. Mai. Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

    mehr erfahren
  • "tanz + theater machen stark"

    Die erste Antragsfrist dieses Jahr von "tanz + theater machen stark" ist erfolgreich verlaufen. Mit einer Entscheidung der Jury ist Ende März zu rechnen. Unsere nächste Antragsfrist ist der 15. Mai 2024 (frühester Projektbeginn 15. Juli 2024). Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

  • "tanz + theater machen stark"

    Die letzte Antragsfrist dieses Jahr von "tanz + theater machen stark" ist erfolgreich verlaufen. Die Bundesjury hat in ihrer Sitzung am 27. November 2023 insgesamt 25 Anträge von 45 Anträgen aus der dritten Antragsfrist zur Förderung empfohlen. Nächste Antragsfrist ist der 15. Februar 2024 (frühester Projektbeginn 15. April 2024). Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

  • "tanz + theater machen stark": aktualisierte Projektskizze online

    Anlässlich der zweiten Antragsfrist 2023 von tanz und theater machen stark am 15. Mai haben wir die digitale Projektskizze überarbeitet. Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Unterlagen sind im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

  • "tanz + theater machen stark"

    Die dritte Förderphase von "tanz + theater machen stark" ist erfolgreich angelaufen. Die Bundesjury hat in ihrer Sitzung am 23. März 2023 insgesamt 36 Anträge aus der ersten Antragsfrist zur Förderung empfohlen. Zweite Antragsfrist 2023 ist der 15. Mai. Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

Termine zu "tanz + theater machen stark"

Medien zu "tanz + theater machen stark"

FAQ Leitfaden
tanz + theater machen stark

Unser Leitfaden ist als Hilfe bei der Antragstellung und später bei der Durchführung eines »tanz + theater machen stark«-Projektes in der dritten Förderphase 2023 - 2027 gedacht. Er erklärt Voraussetzungen und Begriffe und weist auf Besonderheiten dieses Programms hin.

  • Das BMBF will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. So will das BMBF einen weiteren wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

    Das BMBF will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. So will das BMBF einen weiteren wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

  • Die Bildung von Bündnissen ist eine wesentliche Grundlage dieses Programms. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte mit diesem Programm »die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen« fördern.

    Es geht also um die Bildung eines Netzwerkes mit anderen Akteuren, die gemeinsam ein Projekt für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche entwickeln und durchführen. Für die konkrete Durchführung des Projektes beauftragt das Bündnis bzw. der für den jeweiligen künstlerischen bzw. pädagogischen Bereich zuständige Bündnispartner, Fachkräfte auf Honorarbasis.

    Die Bildung von Bündnissen ist eine wesentliche Grundlage dieses Programms. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte mit diesem Programm »die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen« fördern.

    Es geht also um die Bildung eines Netzwerkes mit anderen Akteuren, die gemeinsam ein Projekt für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche entwickeln und durchführen. Für die konkrete Durchführung des Projektes beauftragt das Bündnis bzw. der für den jeweiligen künstlerischen bzw. pädagogischen Bereich zuständige Bündnispartner, Fachkräfte auf Honorarbasis.

  • Einer der drei Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projektes. Dieser beantragende Bündnispartner darf weder eine Schule noch eine KiTa oder ein Hort sein.

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen.

    Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

    Einer der drei Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projektes. Dieser beantragende Bündnispartner darf weder eine Schule noch eine KiTa oder ein Hort sein.

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen.

    Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

  • Kern der Bündnisse im Rahmen von »tanz + theater machen stark« ist eine Fachpartnerschaft zwischen einem Theater und einer pädagogischen Einrichtung. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

    Der künstlerische Partner bringt seine künstlerische Praxis ins Bündnis ein und eröffnet den am Projekt beteiligten Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten der Erprobung künstlerischer Ausdrucksformen und künstlerische Zugänge zu gesellschaftlichen und politischen Themen.

    Der pädagogische Fachpartner stellt den Zugang zur Zielgruppe und den pädagogischen Rahmen sicher und bringt seine pädagogische Kompetenz ins Projekt ein.

    Hinzu sollte als dritter Partner in der Regel ein Ort kommen, der sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert: die Schule, das soziokulturelle Zentrum, der Jugendtreff...

    Wird ein Ort, der auch Arbeits- und Präsentationsort ist, durch den künstlerischen oder pädagogischen Partner in das Bündnis eingebracht (z.B. das Theaterhaus, die Schule, das Jugendkulturzentrum) soll der dritte Partner eine Einrichtung oder Initiative sein, die den sozialräumlichen Zugang zur Zielgruppe vertieft (z.B. ein Jugendzentrum, der Qualifizierungsträger, die Handwerkskammer, der Tafelverein, das Quartiersmanagement).

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus.

    Auch die Hinzuziehung von weiteren Kooperationspartnern ist möglich. Alle am Projekt Beteiligten schließen bereits in der Planungsphase des Projektes einen Kooperationsvertrag. Hier findet sich dazu ein Mustervertrag.

    Kern der Bündnisse im Rahmen von »tanz + theater machen stark« ist eine Fachpartnerschaft zwischen einem Theater und einer pädagogischen Einrichtung. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

    Der künstlerische Partner bringt seine künstlerische Praxis ins Bündnis ein und eröffnet den am Projekt beteiligten Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten der Erprobung künstlerischer Ausdrucksformen und künstlerische Zugänge zu gesellschaftlichen und politischen Themen.

    Der pädagogische Fachpartner stellt den Zugang zur Zielgruppe und den pädagogischen Rahmen sicher und bringt seine pädagogische Kompetenz ins Projekt ein.

    Hinzu sollte als dritter Partner in der Regel ein Ort kommen, der sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert: die Schule, das soziokulturelle Zentrum, der Jugendtreff...

    Wird ein Ort, der auch Arbeits- und Präsentationsort ist, durch den künstlerischen oder pädagogischen Partner in das Bündnis eingebracht (z.B. das Theaterhaus, die Schule, das Jugendkulturzentrum) soll der dritte Partner eine Einrichtung oder Initiative sein, die den sozialräumlichen Zugang zur Zielgruppe vertieft (z.B. ein Jugendzentrum, der Qualifizierungsträger, die Handwerkskammer, der Tafelverein, das Quartiersmanagement).

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus.

    Auch die Hinzuziehung von weiteren Kooperationspartnern ist möglich. Alle am Projekt Beteiligten schließen bereits in der Planungsphase des Projektes einen Kooperationsvertrag. Hier findet sich dazu ein Mustervertrag.

  • Das Programm richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche im Altersspektrum ab 3 bis 18 Jahre. Als bildungsbenachteiligt gelten in diesem Programm Kinder und Jugendliche, denen durch finanzielle und soziale Risiken und/oder ein bildungsfernes Elternhaus der Zugang zu Angeboten der Kulturellen Bildung erschwert ist. Bildungsbenachteiligt sind nach der Definition des Nationalen Bildungsberichtes „Bildung in Deutschland“ (2016) Kinder und Jugendliche, für die eine oder mehrere der sogenannten Risikolagen zutreffen:
    • soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
    • finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z.B. Transferleistungen),
    • bildungsbezogene Risikolage (z.B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

    Die Erreichung dieser Zielgruppe ist zentrale Aufgabe im Rahmen des Programms. Grundsätzlich stehen die Projekte allen Kindern und Jugendlichen offen, die Mehrheit der Beteiligten sollte aber der Zielgruppe des Programms angehören. Die Entscheidung, ob in altersspezifischen oder altersgemischten Gruppen gearbeitet wird, obliegt dem lokalen Bündnis und richtet sich nach den spezifischen Anforderungen vor Ort.

    Das Programm richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche im Altersspektrum ab 3 bis 18 Jahre. Als bildungsbenachteiligt gelten in diesem Programm Kinder und Jugendliche, denen durch finanzielle und soziale Risiken und/oder ein bildungsfernes Elternhaus der Zugang zu Angeboten der Kulturellen Bildung erschwert ist. Bildungsbenachteiligt sind nach der Definition des Nationalen Bildungsberichtes „Bildung in Deutschland“ (2016) Kinder und Jugendliche, für die eine oder mehrere der sogenannten Risikolagen zutreffen:
    • soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
    • finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z.B. Transferleistungen),
    • bildungsbezogene Risikolage (z.B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

    Die Erreichung dieser Zielgruppe ist zentrale Aufgabe im Rahmen des Programms. Grundsätzlich stehen die Projekte allen Kindern und Jugendlichen offen, die Mehrheit der Beteiligten sollte aber der Zielgruppe des Programms angehören. Die Entscheidung, ob in altersspezifischen oder altersgemischten Gruppen gearbeitet wird, obliegt dem lokalen Bündnis und richtet sich nach den spezifischen Anforderungen vor Ort.

  • Zentraler Bestandteil der Konzeption von »tanz + theater machen stark« ist die Kombination von Fachkräften mit unterschiedlichen Kompetenzen. Diese Fachkräfte sind wiederum den Fachpartnern im Bündnis zuzuordnen. Als Fachpartner ist die Institution zu verstehen, d.h. etwa das Jugendzentrum oder das Theater. Die Fachpartner wiederum können Fachkräfte engagieren bzw. aus dem Kreis ihrer Mitarbeiter bereitstellen.

    Die Kombination von künstlerischem und pädagogischem Fachpartner ermöglicht eine Arbeitsweise, die auf der einen Seite von der prozesshaften Herangehensweise der künstlerischen Fachkraft und auf der anderen Seite von der Erfahrung der pädagogischen Fachkraft im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen profitiert. Da hier von unterschiedlichen Kompetenzen ausgegangen wird, die sich sinnvoll ergänzen, sollte die Zusammenarbeit der Fachpartner auf Augenhöhe stattfinden und der pädagogische Fachpartner in alle Prozesse des Projektes eingebunden sein.

    Um diese Zusammenarbeit auch finanziell zu dokumentieren, enthalten alle Programmbausteine Honorare für künstlerische und pädagogische Fachkräfte. Wenn die Zusammenarbeit auch auf andere Weise sichergestellt werden wird, kann in Absprache mit der Projektkoordination auch ein Honorar entfallen und die dadurch freiwerdenden Mittel können umgewidmet werden.

    Zentraler Bestandteil der Konzeption von »tanz + theater machen stark« ist die Kombination von Fachkräften mit unterschiedlichen Kompetenzen. Diese Fachkräfte sind wiederum den Fachpartnern im Bündnis zuzuordnen. Als Fachpartner ist die Institution zu verstehen, d.h. etwa das Jugendzentrum oder das Theater. Die Fachpartner wiederum können Fachkräfte engagieren bzw. aus dem Kreis ihrer Mitarbeiter bereitstellen.

    Die Kombination von künstlerischem und pädagogischem Fachpartner ermöglicht eine Arbeitsweise, die auf der einen Seite von der prozesshaften Herangehensweise der künstlerischen Fachkraft und auf der anderen Seite von der Erfahrung der pädagogischen Fachkraft im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen profitiert. Da hier von unterschiedlichen Kompetenzen ausgegangen wird, die sich sinnvoll ergänzen, sollte die Zusammenarbeit der Fachpartner auf Augenhöhe stattfinden und der pädagogische Fachpartner in alle Prozesse des Projektes eingebunden sein.

    Um diese Zusammenarbeit auch finanziell zu dokumentieren, enthalten alle Programmbausteine Honorare für künstlerische und pädagogische Fachkräfte. Wenn die Zusammenarbeit auch auf andere Weise sichergestellt werden wird, kann in Absprache mit der Projektkoordination auch ein Honorar entfallen und die dadurch freiwerdenden Mittel können umgewidmet werden.

  • Der Kooperationsvertrag ist Bestandteil des Antrags für ein Projekt im Rahmen von "tanz + theater machen stark". Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist er so etwas wie eine Absichtserklärung, in der alle Bündnispartner ihre Rollen im Projekt festlegen. Im Kooperationsvertrag sollte auch festgelegt werden, welcher Bündnispartner welche Leistungen und welche Infrastruktur kostenlos in das Projekt einbringt. Finanzielle Verabredungen zwischen den Bündnispartnern sind nicht förderfähig und können deshalb auch nicht Gegenstand des Kooperationsvertrages sein. Hier findet sich ein Muster für den Kooperationsvertrag. Wenn einer der Bündnispartner eine Schule ist, muss zusätzlich die Anlage "Bündnispartner Schule" eingereicht werden.

    Der Kooperationsvertrag ist Bestandteil des Antrags für ein Projekt im Rahmen von "tanz + theater machen stark". Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist er so etwas wie eine Absichtserklärung, in der alle Bündnispartner ihre Rollen im Projekt festlegen. Im Kooperationsvertrag sollte auch festgelegt werden, welcher Bündnispartner welche Leistungen und welche Infrastruktur kostenlos in das Projekt einbringt. Finanzielle Verabredungen zwischen den Bündnispartnern sind nicht förderfähig und können deshalb auch nicht Gegenstand des Kooperationsvertrages sein. Hier findet sich ein Muster für den Kooperationsvertrag. Wenn einer der Bündnispartner eine Schule ist, muss zusätzlich die Anlage "Bündnispartner Schule" eingereicht werden.

  • Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können selbstverständlich Teil eines Bündnisses im Rahmen von »tanz + theater machen stark« sein. Die Zusammenarbeit unterliegt aber klaren Regeln. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung. Dieses Programm wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Deshalb müssen in der Durchführung die Regeln beachtet werden, die für den Bund gelten.

    Bündnisse im schulischen Kontext müssen Folgendes beachten:

    1. Antragsteller/Zuwendungsempfänger für das Projekt/das Angebot muss ein außerschulischer Träger sein, der auch die Weisungsbefugnis für das eingesetzte Personal hat und während der Maßnahme die Aufsichtspflicht übernimmt.
    2. Das Projekt ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichtes konzipiert. Es ersetzt keine bereits vorhandenen Angebote.
    3. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können im Rahmen des Programmes nicht gefördert werden.
    4. Die Schülerinnen und Schüler können sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden. Wahlpflichtunterricht ist von der Förderung ausgeschlossen.
    5. Das Angebot darf nicht Bestandteil des Regelunterrichtes und/oder des Lehrplanes des jeweiligen Bundeslandes (Stundentafel) sein sowie des vom Land finanzierten Ganztagsschulbetriebs sein und nicht in die Notengebung einfließen.
    6. Maßnahmen im Rahmen des offenen, gebundenen bzw. verlässlichen Ganztagsbetriebs können gefördert werden, wenn sie alle unter Punkt 1 bis 5 genannten Voraussetzungen erfüllen.
    7. Projekttage und Projektwochen von Schulen, Teilen der Schulen bzw. einzelnen Klassen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
    8. Die unter Punkt 2 bis 5 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Schulen).
    9. Die verantwortliche Planung und Durchführung des Projektes übernimmt der außerschulische Träger.

    Bündnisse, die mit Kindertagesstätten, Horten oder Kindergärten zusammenarbeiten müssen folgendes beachten:

    1. Durch das Angebot darf der Betreuungsschlüssel nicht verändert werden. Das Projekt wird von Fachkräften der externen Bündnispartner durchgeführt. Das Personal der Kindertagesstätte, des Hortes oder des Kindergartens kann das Projekt begleiten, wenn es nicht für die Betreuung anderer Gruppen benötigt wird.
    2. Das geplante Projekt ist zusätzlich zum Regelbetrieb der Einrichtung, andere Betreuungsgruppen laufen parallel weiter.
    3. Die Entscheidung für die Teilnahme am Projekt wird von jedem bzw. für jedes Kind individuell getroffen.
    4. Das Projekt ist höchstens bis zu drei Monaten in den Tages- bzw. Wochenbetrieb der Einrichtung integriert.
    5. Die unter Punkt 1 bis 4 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Kindertagesstätte, Hort oder Kindergarten).

    Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können selbstverständlich Teil eines Bündnisses im Rahmen von »tanz + theater machen stark« sein. Die Zusammenarbeit unterliegt aber klaren Regeln. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung. Dieses Programm wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Deshalb müssen in der Durchführung die Regeln beachtet werden, die für den Bund gelten.

    Bündnisse im schulischen Kontext müssen Folgendes beachten:

    1. Antragsteller/Zuwendungsempfänger für das Projekt/das Angebot muss ein außerschulischer Träger sein, der auch die Weisungsbefugnis für das eingesetzte Personal hat und während der Maßnahme die Aufsichtspflicht übernimmt.
    2. Das Projekt ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichtes konzipiert. Es ersetzt keine bereits vorhandenen Angebote.
    3. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können im Rahmen des Programmes nicht gefördert werden.
    4. Die Schülerinnen und Schüler können sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden. Wahlpflichtunterricht ist von der Förderung ausgeschlossen.
    5. Das Angebot darf nicht Bestandteil des Regelunterrichtes und/oder des Lehrplanes des jeweiligen Bundeslandes (Stundentafel) sein sowie des vom Land finanzierten Ganztagsschulbetriebs sein und nicht in die Notengebung einfließen.
    6. Maßnahmen im Rahmen des offenen, gebundenen bzw. verlässlichen Ganztagsbetriebs können gefördert werden, wenn sie alle unter Punkt 1 bis 5 genannten Voraussetzungen erfüllen.
    7. Projekttage und Projektwochen von Schulen, Teilen der Schulen bzw. einzelnen Klassen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
    8. Die unter Punkt 2 bis 5 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Schulen).
    9. Die verantwortliche Planung und Durchführung des Projektes übernimmt der außerschulische Träger.

    Bündnisse, die mit Kindertagesstätten, Horten oder Kindergärten zusammenarbeiten müssen folgendes beachten:

    1. Durch das Angebot darf der Betreuungsschlüssel nicht verändert werden. Das Projekt wird von Fachkräften der externen Bündnispartner durchgeführt. Das Personal der Kindertagesstätte, des Hortes oder des Kindergartens kann das Projekt begleiten, wenn es nicht für die Betreuung anderer Gruppen benötigt wird.
    2. Das geplante Projekt ist zusätzlich zum Regelbetrieb der Einrichtung, andere Betreuungsgruppen laufen parallel weiter.
    3. Die Entscheidung für die Teilnahme am Projekt wird von jedem bzw. für jedes Kind individuell getroffen.
    4. Das Projekt ist höchstens bis zu drei Monaten in den Tages- bzw. Wochenbetrieb der Einrichtung integriert.
    5. Die unter Punkt 1 bis 4 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Kindertagesstätte, Hort oder Kindergarten).

  • Gesucht werden Tanz- oder Theaterprojekte, die alle Schritte von der ersten Begegnung, über eine Recherche- und Probenphase bis hin zur Präsentations- und/oder Reflexionsphase gehen. Für jede Phase sind Programmbausteine definiert, in denen die Inhalte des Vorhabens durchgeführt werden können und die sich miteinander kombinieren lassen. Dabei fordern die einzelnen Programmbausteine einen unterschiedlich hohen Personal- und Zeitaufwand; er reicht vom Aufwand für zwei Personen (Phase 1 und 2) bis hin zu größeren Teams (Phase 3), von Tagesworkshops bis zu regelmäßigen Kursen über einen Zeitraum von 40 Wochen.

    Gesucht werden Tanz- oder Theaterprojekte, die alle Schritte von der ersten Begegnung, über eine Recherche- und Probenphase bis hin zur Präsentations- und/oder Reflexionsphase gehen. Für jede Phase sind Programmbausteine definiert, in denen die Inhalte des Vorhabens durchgeführt werden können und die sich miteinander kombinieren lassen. Dabei fordern die einzelnen Programmbausteine einen unterschiedlich hohen Personal- und Zeitaufwand; er reicht vom Aufwand für zwei Personen (Phase 1 und 2) bis hin zu größeren Teams (Phase 3), von Tagesworkshops bis zu regelmäßigen Kursen über einen Zeitraum von 40 Wochen.

Gremien

Das Team von tanz + theater machen stark prüft alle Projektskizzen auf Einhaltung der formalen Kriterien. Anschließend votieren die Regionaljurys unter besonderer Berücksichtigung der Bündnisqualität (regionale Kenntnis) über die Projekte ihrer Region. Die Bundesjury überprüft die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und entscheidet endgültig über die Aufnahme in das Beratungsverfahren.

Bundes- & Regional-Fachstellen

Für die Informationen, Beratung und Fragen zum Programm stehen Ihnen regional und bundesweit folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Die Projektleitung für das Programm tanz + theater machen stark arbeitet in der Geschäftsstelle des Bundesverbands:

    Bundesverband Freie Darstellende Künste
    tanz + theater machen stark
    Dudenstraße 10 • im Hof Aufgang A • 10965 Berlin

    Telefon 030. 20 21 59 99 9
    Telefax 030. 20 21 59 99 5

    Ihre Ansprechpartner*innen sind:

    Projektleitung
    Eckhard Mittelstädt
    eckhard.mittelstaedt [at] darstellende-kuenste.de

    Finanzen / Öffentlichkeitsarbeit

    Stefanie Deutschmann
    stefanie.deutschmann [at] darstellende-kuenste.de

    Sonja Linke
    sonja.linke [at] darstellende-kuenste.de

     

    Die Projektleitung für das Programm tanz + theater machen stark arbeitet in der Geschäftsstelle des Bundesverbands:

    Bundesverband Freie Darstellende Künste
    tanz + theater machen stark
    Dudenstraße 10 • im Hof Aufgang A • 10965 Berlin

    Telefon 030. 20 21 59 99 9
    Telefax 030. 20 21 59 99 5

    Ihre Ansprechpartner*innen sind:

    Projektleitung
    Eckhard Mittelstädt
    eckhard.mittelstaedt [at] darstellende-kuenste.de

    Finanzen / Öffentlichkeitsarbeit

    Stefanie Deutschmann
    stefanie.deutschmann [at] darstellende-kuenste.de

    Sonja Linke
    sonja.linke [at] darstellende-kuenste.de

     

  • (Fachstelle Nord) Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

    Landesverband Freier Theater in Niedersachsen
    Ansprechpartnerin: Martina von Bargen
    buendnisse-nord [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Nordost) Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    Landesverband Freie Darstellende Künste Brandenburg
    Ansprechpartner: Frank Reich
    buendnisse-nordost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle West) Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    Verband Freie Darstellende Künste NRW
    Ansprechpartner: Harald Redmer
    buendnisse-west [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Ost) Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    Thüringer Theaterverband
    Ansprechpartnerin: Kathrin Schremb
    buendnisse-ost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Süd) Baden-Württemberg, Bayern

    Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg
    Ansprechpartnerin: Eva Maj
    buendnisse-sued [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Nord) Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

    Landesverband Freier Theater in Niedersachsen
    Ansprechpartnerin: Martina von Bargen
    buendnisse-nord [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Nordost) Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    Landesverband Freie Darstellende Künste Brandenburg
    Ansprechpartner: Frank Reich
    buendnisse-nordost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle West) Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    Verband Freie Darstellende Künste NRW
    Ansprechpartner: Harald Redmer
    buendnisse-west [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Ost) Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    Thüringer Theaterverband
    Ansprechpartnerin: Kathrin Schremb
    buendnisse-ost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Süd) Baden-Württemberg, Bayern

    Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg
    Ansprechpartnerin: Eva Maj
    buendnisse-sued [at] darstellende-kuenste.de

  • Die Zusammensetzung der Regionaljurys erfolgt auf Vorschlag der Landesverbände:

     

    Regionaljury West (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    Christoph Bautz (la profth Rheinland-Pfalz)

    Christine Brinkmann (Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen)

    Jan Deck (laPROF Hessen)

    Harald Redmer (Verband Freie Darstellende Künste NRW e.V., Regionalfachstelle)

     

    Regionaljury Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)

    Miriam Glöckler (Laft Berlin)

    Silke Lenz (Landesverband Freier Theater Mecklenburg-Vorpommern)

    Frank Reich (Landesverband Freier Theater Brandenburg, Regionalfachstelle)

     

    Regionaljury Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

    Anne Dietrich (TanzART e.V. Kirschau, Sachsen)

    Veronika Riedel (Landeszentrum »Spiel & Theater« Sachsen-Anhalt e.V.)                                                                                                                        

    Jana Schmück (TanzART e.V. Kirschau, Sachsen)

    Kathrin Schremb (Thüringer Theaterverband e.V., Thüringen)

     

    Regionaljury Süd (Baden-Württemberg und Bayern)

    Gordana Ancic (Stuttgart)

    Niels Klaunick (München)

    Eva Maj (Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg e.V.)

    Ismene Schell (Stuttgart)

    Maria Vetter (LaFT BaWü, Regionalfachstelle)
     

    Regionaljury Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)

    Anke Thiessen (Bremen)    

    Sabine Lück (JugendAkademie Segeberg, Schleswig-Holstein)             

    Regina Rossi (Dachverband Freie Darstellende Künste Hamburg)

    Gero Vierhuff (Niedersachsen)

    Martina von Bargen (LaFT Niedersachsen, Regionalfachstelle)

    Die Zusammensetzung der Regionaljurys erfolgt auf Vorschlag der Landesverbände:

     

    Regionaljury West (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    Christoph Bautz (la profth Rheinland-Pfalz)

    Christine Brinkmann (Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen)

    Jan Deck (laPROF Hessen)

    Harald Redmer (Verband Freie Darstellende Künste NRW e.V., Regionalfachstelle)

     

    Regionaljury Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)

    Miriam Glöckler (Laft Berlin)

    Silke Lenz (Landesverband Freier Theater Mecklenburg-Vorpommern)

    Frank Reich (Landesverband Freier Theater Brandenburg, Regionalfachstelle)

     

    Regionaljury Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

    Anne Dietrich (TanzART e.V. Kirschau, Sachsen)

    Veronika Riedel (Landeszentrum »Spiel & Theater« Sachsen-Anhalt e.V.)                                                                                                                        

    Jana Schmück (TanzART e.V. Kirschau, Sachsen)

    Kathrin Schremb (Thüringer Theaterverband e.V., Thüringen)

     

    Regionaljury Süd (Baden-Württemberg und Bayern)

    Gordana Ancic (Stuttgart)

    Niels Klaunick (München)

    Eva Maj (Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg e.V.)

    Ismene Schell (Stuttgart)

    Maria Vetter (LaFT BaWü, Regionalfachstelle)
     

    Regionaljury Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)

    Anke Thiessen (Bremen)    

    Sabine Lück (JugendAkademie Segeberg, Schleswig-Holstein)             

    Regina Rossi (Dachverband Freie Darstellende Künste Hamburg)

    Gero Vierhuff (Niedersachsen)

    Martina von Bargen (LaFT Niedersachsen, Regionalfachstelle)

  • Für das Programm "tanz + theater machen stark" hat der Bundesverband einen Bundesfachausschuss (Bundesjury) berufen. Ihm gehören je ein/e Vertreter/in der Regional-Fachstellen (insgesamt fünf) sowie vier weitere fachkundige Persönlichkeiten an.
    Hinzu kommen beratend der Projektleiter von "tanz + theater machen stark".

     

    Mitglieder der Bundesjury

    Gordana Ancic (Tanz- und Theaterwerkstatt Ludwigsburg)                                                                                                                                              (Regionaljury Süd)

    Anna Katharina Andrees (zeitgenössischer Zirkus, Berlin)

    Christine Brinkmann (Düsseldorf)
    (Regionaljury West)

    Prof. Dr. Dorothea Hilliger (HBK Braunschweig)

    Derya Kaptan (Freie Darstellende Künstlerin, Köln)

    Fernanda Ortiz (Tanz und Diversität, freie Choreographin und Tanzpädagogin, Hamburg)

    Frank Reich (Landesverband Brandenburg)
    (Regionaljury Nordost)

    Kathrin Schremb (Thüringer Theaterverband e.V.)
    (Regionaljury Ost)

    Gero Vierhuff (Regionaljury Nord)

    als fachkundige Persönlichkeiten.

    Beratend nimmt teil:
    Eckhard Mittelstädt (Projektleiter "tanz + theater machen stark")

    Für das Programm "tanz + theater machen stark" hat der Bundesverband einen Bundesfachausschuss (Bundesjury) berufen. Ihm gehören je ein/e Vertreter/in der Regional-Fachstellen (insgesamt fünf) sowie vier weitere fachkundige Persönlichkeiten an.
    Hinzu kommen beratend der Projektleiter von "tanz + theater machen stark".

     

    Mitglieder der Bundesjury

    Gordana Ancic (Tanz- und Theaterwerkstatt Ludwigsburg)                                                                                                                                              (Regionaljury Süd)

    Anna Katharina Andrees (zeitgenössischer Zirkus, Berlin)

    Christine Brinkmann (Düsseldorf)
    (Regionaljury West)

    Prof. Dr. Dorothea Hilliger (HBK Braunschweig)

    Derya Kaptan (Freie Darstellende Künstlerin, Köln)

    Fernanda Ortiz (Tanz und Diversität, freie Choreographin und Tanzpädagogin, Hamburg)

    Frank Reich (Landesverband Brandenburg)
    (Regionaljury Nordost)

    Kathrin Schremb (Thüringer Theaterverband e.V.)
    (Regionaljury Ost)

    Gero Vierhuff (Regionaljury Nord)

    als fachkundige Persönlichkeiten.

    Beratend nimmt teil:
    Eckhard Mittelstädt (Projektleiter "tanz + theater machen stark")

Bildgalerie aus den Projekten

tanz + theater machen stark

 

JTW Spandau "H2O"

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Bürgerstiftung Halle "Hinterm Gartenzaun"

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Sinani & Biembacher "Sozialpalast - Montage"

Projekt- und Förderlisten

Sie können alle über "tanz + theater machen stark" geförderten Projekte in unseren Projekt- und Förderlisten einsehen.

Projektliste

In unserer Projektliste finden Sie alle "tanz + theater machen stark"-Projekte

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Förderliste

In unseren Förderlisten finden Sie alle von "tanz + theater machen stark" geförderten Projekte pro Antragsfrist:

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