Der Bundesverband Freie Darstellende Künste beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Verbesserung der sozialen Lage der Akteur*innen in diesem Bereich der Kultur.
Eine erste, bereits im Jahr 2015 herausgegebene, Empfehlung zu einer Honoraruntergrenze konnte bis heute nicht flächendeckend in den Ländern, Kommunen und Kreisen etabliert werden. Die Covid-19-Pandemie hat die Schieflage bei der Vergütung von Künstler*innen und Akteur*innen in den freien darstellenden Künsten ans Licht gebracht. Die Statistik erlaubt einen belegbaren Blick auf die Situation vor allem von Soloselbstständigen.
Die große Gruppe der Soloselbstständigen
Laut der jährlichen statistischen Erhebung unter den Mitgliedern der Landesverbände des BFDK aus dem Jahr 2021 waren nach eigenen Angaben 383 von 472 Umfrageteilnehmer*innen als Soloselbstständige, Einzelunternehmen (wie z. B. Ein-Personen-Theater) oder in Form einer GbR tätig.
Vergütung am unteren Rand
Lediglich 31 Prozent von ihnen gaben an, dass sie im Jahr 2021 oberhalb der (alten) Honoraruntergrenze vergütet wurden.
Freie darstellende Akteur*innen sind fair!
Immerhin 44,26 Prozent der Soloselbstständigen, Einzelunternehmen und GbR-gesellschafter*innen gaben an, im Jahr 2021 Mitarbeiter*innen beschäftigt zu haben.
Dabei wurden zu 66,67 Prozent bei Honorarverträgen mit Mitarbeiter*innen die damals gültigen Empfehlungen zur Honoraruntergrenze berücksichtigt.
Einzelpersonen mit viel Publikum
Da die meisten Soloselbstständigen, Einzelunternehmen und GbRs über keinen eigenen Proberaum (70,60 Prozent) und keine eigene Spielstätte verfügen (85,04 Prozent), sind sie als Akteur*innen in hohem Maße auf auskömmliche Honorare und Gastspieleinahmen sowie angemessene Förderungen von Veranstalter*innen und Fördermittelgeber*innen angewiesen, um Produktionen und Gastspiele realisieren zu können. Sie arbeiten mobil, sind tourend unterwegs oder werden als Gastkünstler*in gebucht, um „ihr“ Publikum, oft im ländlichen Raum, zu erreichen.
320 Umfrageteilnehmer*innen haben auf die Frage nach ihrer Zuschaueranzahl im Kalenderjahr 2021 mit einer Gesamtzahl von ca. 1.063.000 geantwortet.
In den 16 Landesverbänden des BFDK sind insgesamt 1467 Solomitglieder (Stand 2022, hier ohne GbRs) vertreten. Eine hypothetische Hochrechnung ergäbe eine geschätzte erreichte jährliche Zuschauerzahl von ca. 4.873.191 Personen.
Angesichts dieser enormen Reichweite erstaunt das Abfrageergebnis der Zusammensetzung der Einkünfte, die zu einem hohen Prozentsatz aus Einnahmen und Honorarzahlungen besteht:
Mindesthonorare durch Förderungen
Deutlich bemerkbar machen sich hier vor allem die über das Bundes-Förderprogramm NEUSTART KULTUR verausgabten Mittel. Diese waren vor allem für Soloselbstständige, Einzelunternehmen und GbRs erstmals niedrigschwellig und in vergleichsweiser großer Zahl verfügbar.
„Fördermittel“ stehen somit im Jahr 2021 an zweiter Stelle in der Ergebnistabelle der Zusammensetzung der Einnahmen (62,25%), davon überwiegend Bundes- und Landesfördermittel.
An erster Stelle der Förderer auf Bundesebene ist für das Jahr 2021 der Fonds Darstellende Künste zu nennen. 81% aller Befragten und 86,57% der befragten Soloselbstständigen, Einzelunternehmen und GbRs, die angaben, eine Förderung erhalten zu haben, erhielten diese vom Fonds Darstellende Künste, vor allem in Form einer Projektförderung und/oder einer Rechercheförderung.
Hierbei konnten durch die klaren Förderkriterien seitens der Förderer immer die Honoraruntergrenzen berücksichtigt werden.
Trotzdem konnten 36 Prozent der Umfrage-TN keinen Gewinn, weder Gewinn noch Verlust oder bis maximal 5000 Euro Gewinn erzielen.
Die Umsetzung der Honoraruntergrenze in den Ländern
Bereits einige Bundesländer haben die neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung aus dem Jahr 2022 in ihren Förderrichtlinien berücksichtigt – aktuell bestätigt wurde sie gerade in Bremen. Nordrhein-Westfalen, als Vorreiter in der Debatte, hat bereits eine Richtlinie zu einer verpflichtenden Anwendung, ebenso Hamburg und Niedersachsen.
Alle Landesverbände sind mit ihren Ministerien im Gespräch.
Positive Signale kommen aus dem Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg, bis zum Herbst wird in allen Ländern mit einer Verankerung gerechnet.
Besonders hervorzuheben ist Brandenburg – hier ist die neue Honoraruntergrenze in den Förderrichtlinien besonders schnell und fest verankert worden.
Prognosen
Während die Honorarmindeststandards in Förderungen etabliert sind und angepasst werden, wird sich der Zugang zu diesen Finanzierungen für Soloselbstständige, Einzelunternehmen und GbRs deutlich erschweren.
Am 30. Juni 2023 werden die letzten Neustart Kultur-Gelder ausgegeben sein – eine ähnliche Förderung ist in dieser Größenordnung und in der Zugänglichkeit seitens des Bundes und der Länder nicht in Aussicht gestellt worden.
Jedoch ist die feste Etablierung der aktuellen Honoraruntergrenze des BFDK in allen Ländern, Kreisen und Kommunen bereits auf einem guten Weg. Die entsprechende Anhebung der Mittel steht allerdings laut aktueller Abfrage (Mai 2023) unter den Landesverbänden des BFDK (im Rahmen der monatlichen Ständigen Konferenz der Mitgliedsverbände) in den meisten Fällen noch aus.
Umsetzung und Text: Gremienreferat BFDK, Jana Sonnenberg