Teilhabe ermöglichen, Selbstermächtigung fördern und lebenslanges Lernen unterstützen: Seit vielen Jahren kommt der Kulturellen Bildung ein hoher Stellenwert im BFDK zu.

Kulturelle Bildung ist eine Querschnittsaufgabe für den BFDK. Ein Meilenstein ist das 2013 gestartete BFDK-Projekt „tanz + theater machen stark“. Dort können Kinder und Jugendliche aus sozialen und ökonomischen Risikolagen zeitgenössische Praktiken der freien darstellenden Künste kennenlernen und ausprobieren. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“; 2023 beginnt die dritte Förderphase.

Auf welche Förderinstrumente können die Akteur*innen der freien darstellenden Künste zugreifen, wenn es um Kulturelle Bildung geht? Welches Verständnis von Kultureller Bildung liegt den Förderkriterien der einzelnen Bundesländer zugrunde? Welchen Herausforderungen begegnen Einzelakteur*innen und Landesverbände, Verwaltungen sowie Schulen und Pädagog*innen in diesem Feld? Diesen Fragen widmet sich die Studie „Freie darstellende Künste und Kulturelle Bildung im Spiegel der bundesweiten Förderstrukturen“ im Auftrag des BFDK. Erarbeitet wurde die Studie von Aron Weigl im Namen der Initiative EDUCULT – Denken und Handeln in Kultur und Bildung; sie wurde 2018 veröffentlicht.

Der BFDK formulierte daraufhin ein Positionspapier zum Thema Kulturelle Bildung. Darin stellt er fest: Kulturelle Bildung ist ein elementarer Bestandteil der freien darstellenden Künste. Schließlich sind 60 Prozent der Einzelakteur*innen in diesem Arbeitsfeld aktiv! Künstlerische Prozesse anzustoßen und Kunstfreiheit zu stärken, werden als zentrale Themen Kultureller Bildung ausgemacht. Als Schlüsselbegriffe werden genannt: ganzheitliche Vermittlung, Selbstermächtigung, Teilnahme und Teilhabe an künstlerischen Prozessen sowie lebenslanges Lernen.

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Aktuelle Projekte des BFDK zum Thema Kulturelle Bildung

Meldungen zu "Kulturelle Bildung"

  • "tanz + theater machen stark"

    Die erste Antragsfrist dieses Jahr von "tanz + theater machen stark" ist erfolgreich verlaufen. Mit einer Entscheidung der Jury ist Ende März zu rechnen. Unsere nächste Antragsfrist ist der 15. Mai 2024 (frühester Projektbeginn 15. Juli 2024). Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

  • "tanz + theater machen stark"

    Die letzte Antragsfrist dieses Jahr von "tanz + theater machen stark" ist erfolgreich verlaufen. Die Bundesjury hat in ihrer Sitzung am 27. November 2023 insgesamt 25 Anträge von 45 Anträgen aus der dritten Antragsfrist zur Förderung empfohlen. Nächste Antragsfrist ist der 15. Februar 2024 (frühester Projektbeginn 15. April 2024). Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

  • "tanz + theater machen stark": aktualisierte Projektskizze online

    Anlässlich der zweiten Antragsfrist 2023 von tanz und theater machen stark am 15. Mai haben wir die digitale Projektskizze überarbeitet. Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Unterlagen sind im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

  • "tanz + theater machen stark"

    Die dritte Förderphase von "tanz + theater machen stark" ist erfolgreich angelaufen. Die Bundesjury hat in ihrer Sitzung am 23. März 2023 insgesamt 36 Anträge aus der ersten Antragsfrist zur Förderung empfohlen. Zweite Antragsfrist 2023 ist der 15. Mai. Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist im Downloadbereich verfügbar. Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die dritte Förderphase von 2023 - 2027 haben wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht.

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