Neue Honoraruntergrenze: Mindesthonorare für Freie Darstellende Künstler*innen steigen
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.