entwickelt gemeinsam mit Spielstätten Strategien und Strukturen für mehr Gleichstellung und Partizipation in den Freien Darstellenden Künsten.
Obwohl es in den Freien Darstellenden Künsten Initiativen für Chancengleichheit, Gleichstellung und den Abbau von Ausschlüssen gibt, stehen Spielstätten bei der Umsetzung dieser Ziele weiterhin vor strukturellen Hürden:
- Marginalisierte Personen sind in den Institutionen und im Diskurs unterrepräsentiert
- Es fehlen erprobte Strategien für eine nachhaltige Öffnung.
Mit dem Projekt „Vielfalt gestalten“ tragen wir dazu bei, diese Hürden abzubauen. In 14 Spielstätten der Freien Darstellenden Künste initiieren wir passgenaue, diskriminierungskritische Veränderungsprozesse, die Mitarbeitende und Leitungsebene gleichermaßen aktiv einbeziehen. Die daraus gewonnenen praxisnahen Modelle fließen in eine Handreichung, die anderen Kulturinstitutionen als Instrument für inklusive und antidiskriminierende Arbeitskulturen dienen soll.
Das Projekt „Vielfalt gestalten“ wird im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Die sieben Spielstätten („Initiativspielstätten“) der ersten Phase sind:
Ballhaus Ost, Berlin, FFT Düsseldorf – Forum Freies Theater, LOFFT – DAS THEATER, Leipzig, Schwankhalle, Bremen, Sophiensæle | Freies Theater in Berlin, tanzhaus nrw Düsseldorf, Theater RAMPE, Stuttgart
Im Februar 2026 wird die Ausschreibung für sieben weitere Spielstätten („Transferspielstätten“) der zweiten Phase veröffentlicht.
Die Sozialpartner sind:
Deutscher Bühnenverein, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
„Vielfalt gestalten“ wird unterstützt von LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste Berlin e. V., Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e. V., Landesverband der Freien Theater in Sachsen e. V. und NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e. V.
Ausschreibung
Spielstätten gesucht
Bewerbungsfrist: 03. Mai 2026
Im Rahmen von „Vielfalt gestalten“ sucht der BFDK Spielstätten der Freien Darstellenden Künste, die ihre Arbeitsstrukturen diskriminierungssensibel, inklusiv und partizipativ weiterentwickeln möchten.
Über einen Zeitraum von zwei Jahren nehmen die ausgewählten Spielstätten an einem strukturierten Weiterbildungs- und Entwicklungsprogramm teil. Das Angebot umfasst Workshops, Beratungen und moderierte Arbeitstreffen mit Expert*innen sowie den Austausch mit anderen teilnehmenden Häusern. Gemeinsam werden konkrete Strategien und langfristig wirksame Veränderungsprozesse für eine offene und faire Arbeitskultur entwickelt und Strategien zur Verankerung erprobt.
Die Ausschreibung richtet sich an Spielstätten aus stärker entwickelten Regionen, die mit einem festen Team arbeiten und bereit sind, aktiv Zeit und Engagement in den gemeinsamen Prozess einzubringen.
Die ausführliche Ausschreibung finden Sie im Download-Bereich. Der Antrag wird direkt über das Online-Formular eingereicht. Eine zusätzliche E-Mail ist nicht erforderlich.
Das Team des Projekts „Vielfalt gestalten“ steht für Rückfragen gerne zur Verfügung: @email
Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Katalog.
Downloads
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Ausführliche Ausschreibung
In der ausführlichen Ausschreibungen finden Sie weitere Informationen, wie Zeitrahmen, Teilnahme- und Auswahlkriterien.
In der ausführlichen Ausschreibungen finden Sie weitere Informationen, wie Zeitrahmen, Teilnahme- und Auswahlkriterien.
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Antragsformular
Das Antragsformular ist ein Online-Formular und muss nicht zusätzlich per E-Mail gesendet werden. Bitte füllen Sie es nur einmal aus.
Das Antragsformular ist ein Online-Formular und muss nicht zusätzlich per E-Mail gesendet werden. Bitte füllen Sie es nur einmal aus.
FAQ
Vielfalt gestalten
Unsere FAQ dienen als Hilfe bei der Antragstellung und im Bewerbungsprozess und sollen schonmal einen Ausblick auf den Projektverlauf geben.
Allgemeine Fragen zum Projekt
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Was ist das Ziel des Projekts „Vielfalt gestalten“?
Ziel ist die Verankerung von Strukturen zur Förderung einer diskriminierungssensiblen und -kritischen, inklusiven und barrierefreien Arbeitskultur. Die Spielstätten werden gezielt in der Entwicklung nachhaltiger Maßnahmen unterstützt.
Ziel ist die Verankerung von Strukturen zur Förderung einer diskriminierungssensiblen und -kritischen, inklusiven und barrierefreien Arbeitskultur. Die Spielstätten werden gezielt in der Entwicklung nachhaltiger Maßnahmen unterstützt.
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An wen richtet sich die Ausschreibung?
Die Ausschreibung richtet sich an Spielstätten der Freien Darstellenden Künste aus strukturstarken Regionen, die ihre organisatorischen, strukturellen und inhaltlichen Kompetenzen in den Bereichen Gleichstellung, Partizipation und Antidiskriminierung weiterentwickeln möchten. Vorerfahrungen sind keine Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt.
Die Ausschreibung richtet sich an Spielstätten der Freien Darstellenden Künste aus strukturstarken Regionen, die ihre organisatorischen, strukturellen und inhaltlichen Kompetenzen in den Bereichen Gleichstellung, Partizipation und Antidiskriminierung weiterentwickeln möchten. Vorerfahrungen sind keine Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt.
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Was sind „strukturstarke Regionen“?
Laut Förderrichtlinien des ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ gehören Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Leipzig, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu.
Laut Förderrichtlinien des ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ gehören Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Leipzig, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu.
Teilnahme und Voraussetzungen
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Welche Spielstätten können sich bewerben?
Bewerben können sich Spielstätten der Freien Darstellenden Künste aus folgenden Regionen:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Leipzig, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.Bewerben können sich Spielstätten der Freien Darstellenden Künste aus folgenden Regionen:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Leipzig, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. -
Welche personellen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Spielstätte muss:
- eine feste Ansprechperson benennen, die als „Projektlots*in“ mindestens sechs Arbeitsstunden pro Monat für das Projekt aufwendet,
- eine aktive und kontinuierliche Beteiligung der Leitung sicherstellen.
Die Spielstätte muss:
- eine feste Ansprechperson benennen, die als „Projektlots*in“ mindestens sechs Arbeitsstunden pro Monat für das Projekt aufwendet,
- eine aktive und kontinuierliche Beteiligung der Leitung sicherstellen.
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Ist die Teilnahme für die Spielstätten verbindlich?
Ja. Die teilnehmenden Spielstätten verpflichten sich zur Teilnahme an allen verbindlichen Programmbausteinen sowie an den vorgesehenen Treffen, Workshops und Beratungen.
Ja. Die teilnehmenden Spielstätten verpflichten sich zur Teilnahme an allen verbindlichen Programmbausteinen sowie an den vorgesehenen Treffen, Workshops und Beratungen.
Zeitlicher Umfang und Ablauf
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Wie viel Zeit müssen die teilnehmenden Spielstätten einplanen?
Die Projektlots*innen der Spielstätten müssen mindestens sechs Arbeitsstunden pro Monat für die Projektarbeit einplanen. Diese Zeit wird als unbarer Eigenanteil der Spielstätte angerechnet. Außerdem sind pro Spielstätte drei ganztätige Workshop für das gesamte Team der Spielstätte geplant sowie drei Beratungen durch externe Expert*innen. Zusätzlich finden bis September 2028 vier ganztägige Arbeitstreffen zusammen mit den Initiativspielstätten statt.
Die Projektlots*innen der Spielstätten müssen mindestens sechs Arbeitsstunden pro Monat für die Projektarbeit einplanen. Diese Zeit wird als unbarer Eigenanteil der Spielstätte angerechnet. Außerdem sind pro Spielstätte drei ganztätige Workshop für das gesamte Team der Spielstätte geplant sowie drei Beratungen durch externe Expert*innen. Zusätzlich finden bis September 2028 vier ganztägige Arbeitstreffen zusammen mit den Initiativspielstätten statt.
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Welche Termine sind verbindlich?
Verbindlich sind u. a.:
- Am 3. September 2026 findet ein verbindliches Arbeitstreffen mit allen teilnehmenden Spielstätten statt.
- Zwischen Februar und April 2027 folgt ein weiteres Arbeitstreffen.
- Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2027 gibt es erneut ein Arbeitstreffen.
- Zum Abschluss gibt es im Zeitraum von April bis Juni 2028 ein letztes Arbeitstreffen.
Die genauen Termine werden gemeinsam mit den Spielstätten festgelegt.
Verbindlich sind u. a.:
- Am 3. September 2026 findet ein verbindliches Arbeitstreffen mit allen teilnehmenden Spielstätten statt.
- Zwischen Februar und April 2027 folgt ein weiteres Arbeitstreffen.
- Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2027 gibt es erneut ein Arbeitstreffen.
- Zum Abschluss gibt es im Zeitraum von April bis Juni 2028 ein letztes Arbeitstreffen.
Die genauen Termine werden gemeinsam mit den Spielstätten festgelegt.
Zeitlicher Umfang und Ablauf
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Welche Inhalte umfasst das Weiterbildungsprogramm?
Das Programm besteht aus:
- vier moderierten Arbeitstreffen mit anderen Spielstätten,
- drei themenspezifischen Workshops,
- drei begleitenden Beratungen,
- optionalen informellen Austauschformaten.
Das Programm besteht aus:
- vier moderierten Arbeitstreffen mit anderen Spielstätten,
- drei themenspezifischen Workshops,
- drei begleitenden Beratungen,
- optionalen informellen Austauschformaten.
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Zu welchen Themen wird gearbeitet?
Der inhaltliche Fokus kann aus mehreren thematischen Schwerpunkten gewählt werden:
- (Rechtlich) verbindliche Standards der Zusammenarbeit (z.B. Code of Conduct, Awarenesskonzept, Dienstvereinbarung, Betriebsvereinbarung)
- Anlaufstellen und -instanzen bei Diskriminierung und Konflikten (z.B. Betriebsrat, Vertrauenspersonen und AGG-Beschwerdestellen)
- Wissensmanagement und -transfer (z.B. Betriebshandbuch, Ablagesystem)
- Physische und sprachliche Barrierefreiheit
Der inhaltliche Fokus kann aus mehreren thematischen Schwerpunkten gewählt werden:
- (Rechtlich) verbindliche Standards der Zusammenarbeit (z.B. Code of Conduct, Awarenesskonzept, Dienstvereinbarung, Betriebsvereinbarung)
- Anlaufstellen und -instanzen bei Diskriminierung und Konflikten (z.B. Betriebsrat, Vertrauenspersonen und AGG-Beschwerdestellen)
- Wissensmanagement und -transfer (z.B. Betriebshandbuch, Ablagesystem)
- Physische und sprachliche Barrierefreiheit
Finanzierung und Förderung
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Welche Kosten werden übernommen?
Ausgewählte Spielstätten erhalten eine Finanzierung für ihre geplanten Workshops und Beratungen.
Ausgewählte Spielstätten erhalten eine Finanzierung für ihre geplanten Workshops und Beratungen.
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Welche Kosten werden nicht übernommen?
Projektlots*innen werden für die geleisteten Stunden von der Spielstätte „freigestellt“.
Projektlots*innen werden für die geleisteten Stunden von der Spielstätte „freigestellt“.
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Wer fördert das Projekt?
Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Bewerbung und Auswahlverfahren
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Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular, das vollständig auszufüllen ist. Das ausgefüllte Formular wird automatisch an das Projektteam weitergeleitet.
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular, das vollständig auszufüllen ist. Das ausgefüllte Formular wird automatisch an das Projektteam weitergeleitet.
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Bis wann ist die Bewerbung möglich?
Die Bewerbungsfrist endet am 03. Mai 2026.
Die Bewerbungsfrist endet am 03. Mai 2026.
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Wer trifft die Auswahlentscheidung?
Die Auswahl erfolgt durch ein unabhängiges Auswahlgremium, bestehend aus Expert*innen und Akteur*innen der Freien Darstellenden Künste mit Erfahrungen in den Bereichen Gleichstellung, Partizipation und Antidiskriminierung.
Die Auswahl erfolgt durch ein unabhängiges Auswahlgremium, bestehend aus Expert*innen und Akteur*innen der Freien Darstellenden Künste mit Erfahrungen in den Bereichen Gleichstellung, Partizipation und Antidiskriminierung.
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Wann werden die Bewerber*innen informiert?
Alle Bewerber*innen werden voraussichtlich bis Ende Juli 2026 über die Entscheidung informiert.
Alle Bewerber*innen werden voraussichtlich bis Ende Juli 2026 über die Entscheidung informiert.
Mitwirkung und Transfer
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Welche zusätzlichen Verpflichtungen gehen teilnehmende Spielstätten ein?
Teilnehmende Spielstätten verpflichten sich zur:
- Mitwirkung an begleitenden Online-Terminen zur öffentlichen Präsentation des Projekts,
- Mitarbeit an der Auswertung der Workshop- und Beratungserfahrungen,
- Mitwirkung an der Erstellung einer abschließenden Handreichung.
Teilnehmende Spielstätten verpflichten sich zur:
- Mitwirkung an begleitenden Online-Terminen zur öffentlichen Präsentation des Projekts,
- Mitarbeit an der Auswertung der Workshop- und Beratungserfahrungen,
- Mitwirkung an der Erstellung einer abschließenden Handreichung.
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Was entsteht zum Abschluss des Projekts?
Zum Projektabschluss wird eine Handreichung veröffentlicht, die anderen Kulturorten praxisnahe Beispiele und Empfehlungen für die Verankerung von Strategien für eine offene, diskriminierungssensible Arbeitskultur bietet.
Zum Projektabschluss wird eine Handreichung veröffentlicht, die anderen Kulturorten praxisnahe Beispiele und Empfehlungen für die Verankerung von Strategien für eine offene, diskriminierungssensible Arbeitskultur bietet.
Beratung
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An wen können sich Bewerber*innen bei Fragen wenden?
Bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen zur Ausschreibung oder zum Projekt können sich Bewerber*innen per E-Mail an das Projektteam wenden:
vielfalt.gestalten@darstellende-kuenste.deBei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen zur Ausschreibung oder zum Projekt können sich Bewerber*innen per E-Mail an das Projektteam wenden:
vielfalt.gestalten@darstellende-kuenste.de -
Was entsteht zum Abschluss des Projekts?
Zum Projektabschluss wird eine Handreichung veröffentlicht, die anderen Kulturorten praxisnahe Beispiele und Empfehlungen für die Verankerung von Strategien für eine offene, diskriminierungssensible Arbeitskultur bietet.
Zum Projektabschluss wird eine Handreichung veröffentlicht, die anderen Kulturorten praxisnahe Beispiele und Empfehlungen für die Verankerung von Strategien für eine offene, diskriminierungssensible Arbeitskultur bietet.
Team + Kontakt
Mehr zum Thema „Diversität“
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