Künstlersozialkasse: Meldung der Jahresarbeitseinkommensprognose bis 01.12.2023
Wie jedes Jahr müssen Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden.
Die Frist zur Meldung endet am 01.12.2023.