31.03.
BKM: Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Förderung von bis zu EUR 20.000 können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
- künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
- Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
- Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
- Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
- Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
- Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
- Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
- Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.