Das Portal für die Antragstellung im Kulturfonds Energie ist ab sofort online: https://www.kulturfonds-energie.de/ Anträge auf Unterstützung bei den Energiekosten können bereits angelegt, jedoch noch nicht abgeschickt werden. Die Antragsvoraussetzungen sind derzeit noch vorläufig bis zur finalen Zustimmung des Finanzministeriums.

Aktuelles

Der Kulturfonds Energie soll Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende unterstützen, die gestiegenen Energiekosten aufzubringen. Insgesamt sind bis zu einer Milliarde Euro für den Fonds vorgesehen, davon 750 Millionen für das Jahr 2023.

Dies sind die wichtigsten Eckdaten zur Förderung. Detaillierte Informationen finden sich in den FAQ des Portals

Wer ist antragsberechtigt?

  • öffentliche und private Kultureinrichtungen - hierzu zählen auch Einrichtungen der kulturellen Bildung
  • Kulturveranstaltende

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Solo-Selbstständige Künstler*innen sind NICHT antragsberechtigt!

Welcher Zeitraum wird gefördert?

Förderungen werden rückwirkend ab dem 1.1.2023 bis zum 30.4.2023 gewährt. Die Förderung erfolgt in Tranchen, wobei die erste Tranche den Zeitraum vom 1.1.2023 - 31.3.2023 umfasst.

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Was wird gefördert?

Mehrkosten für Strom, Gas und Fernwärme. 

Im Antrag können ebenfalls Mehrkosten für Öl angegeben werden. Mit diesen Angaben wird ermittelt, ob hier zusätzlicher Förderbedarf besteht.

Die förderfähigen Kosten einer Kultureinrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 % des historischen Verbrauchs (gemessen an Abschlag September 2022) und den historischen Kosten (gemessen an Kosten im Dezember 2021) für 100 % des historischen Verbrauchs ergeben. Hinweis: Es können mit Begründung andere Vergleichszeiträume angegeben werden, wenn September 2022 nicht sinnvoll erscheint!

Kulturveranstaltende werden nach einer Pauschale nach Anzahl der maximal möglichen Zuschauer gefördert. 

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Ab welchen Mehrkosten wird gefördert?

Für Kultureinrichtungen gilt eine Bagatellgrenze von 500 Euro pro Sammelantrag (alle Energieträger über den Zeitraum einer Tranche). Für Kulturveranstaltende beträgt die Bagatellgrenze 190 Euro.

Generell können Kosten nur einmal erstattet werden. Kosten die vom Kulturfonds Energie erstattet werden, dürfen nicht bei anderen Förderprogrammen geltend gemacht werden. 

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Alle Angaben beziehen sich auf das Portal Energiefonds Kultur und sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

 

UPDATE 20.02.23: Der Mitschnitt der Infoveranstaltung vom 15.02.23 steht auf Youtube zum Nachschauen bereit