Der Deutsche Bühnenverein empfiehlt eine Erhöhung der Mindestgage für künstlerische Beschäftigte auf 2.500 Euro. Dies teilte er in einer Pressemitteilung am 09. Mai 2022 mit. Die Verhandlungen mit der Genossenschaft Deutscher Bühne-Angehöriger (GDBA) und der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e. V. (VdO) werden am 1. Juni fortgeführt.

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„Eine Erhöhung der Mindestgage ist auch für freie darstellende Künstler*innen unbedingt notwendig. Schließlich orientiert sich die Honoraruntergrenze ebenfalls an den Tariflöhnen“, erklärt Helge-Björn Meyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Freie Darstellenden Künste (BFDK). „Gerade in Coronazeiten haben wir viele Anfragen zur Erhöhung der Honoraruntergrenze erhalten, da die bisherigen 2.490 Euro für KSK-Versicherte nicht annährend ausreichen, um eine ausreichende soziale Absicherung zu gewährleisten.“

Der BFDK plant eine Überarbeitung der Honorarempfehlungen in einem breit angelegten paritzipativen Prozess noch in diesem Jahr. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen werden entscheidenden Einfluss auf die Akzeptanz höhere Honorare haben.