Seite dem 01. April 2022 können Unternehmen Anträge für die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Dies gab das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung bekannt.

Aktuelles

 

Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

Ausfürhliche Infos zur Berechtigung sowie zur Antragstellung finden sich hier.

Auch für Solo-Selbstständige wird die Überbrückungshilfe 2022 bis Juni verlängert. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte April möglich.