Am 25. Januar hat der Haushaltsausschuss der Bundesregierung den Start des Energiefonds Kultur im Februar beschlossen. Dieser soll die Belastung von Kultureinrichtungen durch die gestiegenen Energiekosten auffangen. Freigegeben ist zunächst eine erste Tranche von 375 Millionen Euro. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.

Aktuelles

Die Beauftrage für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) schafft derzeit gemeinsam mit den Ländern und unter Beteiligung des Deutschen Kulturrats die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für den Programmstart im Februar 2023. 

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.
Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) begrüßt den Beschluss zur Entlastung der Kultureinrichtungen. „Wir freuen uns zu hören, dass der Kulturfonds Energie nun final beschlossen ist. Eine schnelle Entlastung gerade kleiner Spielstätten ist dringend notwendig. Wir appellieren an die Länder, die Umsetzung einfach und bürokratiearm zu gestalten", erklärt Helge-Björn Meyer, Geschäftsführer des BFDK. 

Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung.