Beim Kulturfonds Energie des Bundes sind gestern, am 15.3.2023, entscheidende Weichen für die Umsetzung gestellt worden: In der 9. Kulturministerkonferenz sowie im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch stimmten die Kulturminister*innen der Länder einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern mit dem Vorbehalt noch ausstehender Kabinettbefassungen innerhalb der Länder zu.

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Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch und per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung - des Kulturfonds Energie des Bundes stellt die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Länder die Plattform www.kulturfonds-energie.de bereit.

Weitere Infos dazu in der Pressemitteilung der Bundesregierung.

Bis zu einer Milliarde Euro sollen über den Kulturfonds Energie in den Jahren 2023 und 2024 an Kultureinrichtungen und -veranstaltende ausgegeben werden können, um die gestiegenen Energiekosten abfedern zu können. Anträge können auf dem Portal www.kulturfonds-energie.de bereits eingestellt, aber noch nicht eingereicht werden.

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) ist erfreut, dass der Kulturfonds Energie nun umgesetzt wird: „Wir begrüßen es sehr, dass die Wartesituation beim Kulturfonds Energie mit der Einigung von Bund und Ländern beendet wird – auch weil vielfach die Kosten drücken und einen Fortbestand kultureller Begegnungsorte gefährden“, erklärt Helge-Björn Meyer, Geschäftsführer des BFDK.