Am 19.04.2023 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf  für Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgestellt. Mit dem GEG sollen Anreize zum Einbau neuer Heizanlagen gegeben werden, die zu mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Gebäude, die für Kulturveranstaltungen genutzt werden, sind hierbei explizit als Härtefall ausgewiesen und können auf finanzielle Unterstützung beim Umbau setzen.

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In den Anmerkungen zum Gesetzentwurf heißt es dazu: „Bei dem künftigen Förderregime sind…die sich aus Anwendung dieses Gesetzes ergebenden Kostensteigerungen für soziale Dienste und Einrichtungen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Frauenhäuser und andere Schutz- und Zufluchtseinrichtungen für gewaltbetroffene Personen zu berücksichtigen.“

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) begrüßt die Aufnahme der Kultur als Härtefall sehr. „Gerade Einrichtungen der freien darstellenden Künste stehen oft vor einem doppelten Problem“, erläutert Helge-Björn Meyer, Geschäftsführer des BFDK, „Viele Veranstaltungsorte sind unsaniert und haben alte Heizanlagen. Modernisierungen wurden bisher aber auch deshalb nicht durchgeführt, weil schlicht die Mittel für die kostenintensiven Umbauten fehlen. Die nun zugesagte Unterstützung bei der Modernisierung, die durch die gestiegenen Energiekosten auch finanziell drängend wird, ist daher eine große Erleichterung.“