Die Expert*innen-Kommission Gas und Wärme hat am 10.10.2022 ihren Zwischenbericht vorgelegt. Dieser beschreibt ein zweistufiges Verfahren zur Entlastung der Bürger*innen und der Wirtschaft aufgrund der gestiegenen Energiekosten. Für Kultureinrichtungen gilt wie für alle anderen: Die Energiekosten werden trotz Entlastung deutlich steigen. 

Aktuelles

Das zweistufige Verfahren sieht folgende Regelungen vor:

Stufe 1

Kultureinrichtungen, private Kulturunternehmen, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturvereine fallen, sofern sie Gaskunden sind oder Fernwärme beziehen, unter die Regelung der Stufe 1, werden also von der vorgeschlagenen Einmalzahlung im Dezember 2022 erfasst. 

Es ist jedoch mit einer Erhöhung des Gaspreises zu rechnen. Nach Angaben des Deutschen Kulturrates wird von einer Steigerung von durchschnittlich 7 Cent/kWh auf durchschnittlich 12 Cent/kWh ausgegangen.

Stufe 2

In der Stufe 2 der Gas- und Wärmepreisbremse, die für einen Zeitraum vom 01.03.2023 bis mindestens 30.04.2024 vorgeschlagen wird, ist ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs vom September 2022 vorgesehen. Für dieses Grundkontingent soll, so der Vorschlag der Kommission, der Gaspreis auf 12 Cent/kWh gedämpft werden. Für die restlichen 20 Prozent soll der dann aufgerufene Gaspreis fällig werden. Auch diese Regelung trifft auf den Kulturbereich zu.

Die steigenden Energiekosten können gerade für kleinere Kultureinrichtungen und Solo-Selbstständige problematisch werden. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) fordert daher, diese zusätzlichen Kosten auch bei Förderungen zu beachten: "Die gestiegenen Energiekosten müssen in der Kulturförderung zwingend berücksichtigt werden. Keinesfalls dürfen sie zu Lasten der ohnehin schon knapp bemessenen Honorare gehen und damit das Problem an die Solo-Selbstständigen weitergeben", erklärt Helge-Björn Meyer, Geschäftsführung BFDK.