Am 07. Januar 2022 tagten die Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzler erstmals in 2022 über weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nach wie vor gilt, dass bundesweit der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen inzidenzunabhängig für Geimpfte und Genesene (2G) möglich ist. Die Länder können Verschärfungen (2G+) beschließen.

Aktuelles

 

Neu ist, dass in Abs. 13 des Beschlusses auf die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur hingewiesen wird: Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.

Der BFDK begrüßt diese Stärkung der Kultur.