Am 1. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag zwei Beschlüsse zur Verbesserung der sozialen Lage von Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten gefasst. Zum Einen wird der Zugang zum Arbeitslosengeld 1 dauerhaft erleichtert, zum anderen werden die Zuverdienstmöglichkeiten im Künstlersozialversicherungsgesetz erweitert.

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Als Ausnahmeregelung konnte bereits jetzt Arbeitslosengeld mit einer verkürzten Anwartschaft beantragt werden. Die Ausnahmeregelung war bis zum 31.12.2022 befristet. Ab dem 1.1.2023 gilt die Regelung dann dauerhaft.

Ebenfalls ab dem 1.1.2023 werden die Zuverdienstmöglichkeiten im Künstlersozialversicherungsgesetz erweitert. Ab dann dürfen selbstständige Kreative ohne vorgegebene Höchstgrenze Einnahmen aus nicht-künstlerischen Tätigkeiten generieren, o0hne ihren Status zu verlieren. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit die Einnahmen aus nicht-künstlerischen Tätigkeit überwiegen.