Wofür steht der Stern*?

Es gibt Frauen und Männer.

Und es gibt noch mehr Geschlechter.

Mit dem Stern können wir alle Menschen ansprechen.

Deshalb schreiben wir zum Beispiel: Künstler*in. 

Viele Menschen arbeiten in den Freien Darstellenden Künsten. Ein großer Teil von ihnen verdient wenig Geld.

Diese Menschen können kaum Geld sparen.

Zum Beispiel für Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit. 

 

Wir wollen, dass sich das ändert.

Darum setzen wir uns für bessere Bezahlung ein.

 

In einer Studie haben wir herausgefunden:

Menschen in den Darstellenden Künsten 

haben im Jahr 2021 im Durchschnitt 20.500 Euro verdient.

In anderen Berufen in Deutschland 

waren es rund 27.000 Euro.

Das ist ein großer Unterschied.

 

Darum kämpfen wir für eine:

  • faire und ausreichende Bezahlung,

  • eine gute Absicherung bei Krankheit, Unfall,
    Arbeit für die Familie, Alter oder Arbeitslosigkeit,

  • gerechte Förderungen, die niemanden benachteiligen.

Im Jahr 2015 haben wir eine Honorar-Untergrenze eingeführt.

Das bedeutet:

Künstler*innen sollen mindestens 

eine bestimmte Summe für ihre Arbeit bekommen.

Diese Regel verbessern wir immer weiter.

 

Seit dem Jahr 2024 gilt diese Untergrenze auch als Pflicht.

Wenn man bestimmte Förder-Gelder bekommen möchte.

 

Wichtige Schritte auf diesem Weg waren unsere Projekte 

zur Forschung.

Zum Beispiel die Studie Soziale Lage

Dadurch haben wir genaue Informationen bekommen.

Hier können Sie die Ergebnisse in Leichter Sprache nachlesen.

 

Honorar-Untergrenze

 

Worum geht es?

Der BFDK empfiehlt Mindesthonorare für selbstständig arbeitende Menschen in den Freien Darstellenden Künsten. Diese Honorar-Untergrenze zeigt, wie hoch die Bezahlung mindestens sein sollte. Das Ziel ist: Die Künstler*innen sollen fair bezahlt werden. 

Der BFDK macht diese Empfehlungen seit 2015. Seit Dezember 2025 gibt es neue Empfehlungen. Sie wurden gemeinsam mit Mitgliedern des BFDK und einer Arbeitsgruppe erarbeitet.

 

Wie wird die Honorar-Untergrenze berechnet?

Die Berechnung orientiert sich an dem Gehalt von angestellten Künstler*innen. 
Die Grundlage ist der Normalvertag Bühne. Darin steht: Am Anfang verdienen Künstler*innen 3.161,10 Euro brutto. Mehr Infos dazu gibt unter diesem Link: https://www.buehnenverein.de/de/nv-buehne. Der Text ist nicht in einfacher Sprache. 

Selbstständige müssen aber viele Kosten selbst bezahlen. 
Das können sein:

  • Sozialversicherungs-Beiträge wie Krankenversicherung und Rentenversicherung

oder Beiträge zur Künstler-Sozial-Kasse, kurz KSK

  • Unfallversicherung

  • Geld für die Zeit vom Mutterschutz

  • und weitere Kosten

Das Honorar für Selbstständige sollte deshalb höher sein als das Anfangsgehalt 
von Angestellten.

 

Die neuen Empfehlungen vom BFDK

 

Das sind die neuen Honorar-Untergrenzen als Nettobetrag:

 

Für Personen, die nicht in der KSK versichert sind

  • Im Monat: 4.220 Euro 

  • In der Woche: 970 Euro 

  • Am Tag: 192 Euro 

  • Pro Aufführung: 422 Euro 

     

Für Personen, die in der KSK versichert sind

  • Im Monat: 3.600 Euro 

  • In der Woche: 830 Euro 

  • Am Tag: 165 Euro 

  • Pro Aufführung: 360 Euro 

     

Diese Beträge sind Mindesthonorare. Sie richten sich an Menschen am Anfang ihres Berufslebens. Menschen mit mehr Erfahrung oder mehr Verantwortung sollen auch höhere Honorare bekommen. Der BFDK arbeitet deshalb an einem neuen Modell mit verschiedenen Honorar-Stufen.

Der BFDK empfiehlt außerdem: Wenn möglich soll mehr als die Untergrenze berechnet und verhandelt werden. Das gilt besonders für Solo-Selbstständige, Duos und Ensembles. Sie müssen oft zusätzliche Kosten bezahlen. Zum Beispiel für Probenräume, Büros, Lager und Verwaltung. Das Geld dafür müssen sie über die Bezahlung für die Vorstellungen verdienen. Deshalb brauchen sie ein höheres Honorar. 

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