Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des Deutschen Bühnenvereins und der Künstler*innengewerkschaften GDBA, VdO und BFFS haben sich alle Parteien in der vierten Verhandlungsrunde auf eine neue Gagenregelung für Solobeschäftigte und Bühnentechniker*innen geeinigt. Danach wird die Mindestgage (bisher 2.000 Euro) in zwei Stufen erhöht: ab dem 01. September 2022 auf zunächst 2.550 Euro und ab dem 01.Januar 2023 auf 2.715 Euro. Ebenso werden Gastgagen entsprechend erhöht und steigen damit um mehr als 35 Prozent.

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Darüber hinaus wird die Mindestgage ab den Tarifrunden 2023/2024 dynamisiert. So ist sichergestellt, dass sich diese genauso wie die übrigen Gagen und Gehälter an den Bühnen linear entwickelt. Teil des Abschlusses ist auch die Einführung einer Stufe in Form einer ebenfalls dynamisierten Beschäftigungszulage in Höhe von 200 Euro auf die Mindestgage zu Beginn der Spielzeit 2023/2024. Solobeschäftigte und Bühnentechniker*innen, die länger als zwei Jahre an Theatern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, gearbeitet haben, erhalten dann mindestens 2.915 Euro.

„Die Einigung bei den Künstler*innengagen ist ein zentraler Schritt in Richtung fairer Arbeitsbedingungen in den darstellenden Künsten. Für uns ist sie die Grundlage für die dringend notwendige Anpassung der Honorarempfehlungen für freie Künstler*innen. Ab September startet der BFDK dazu einen partizipativen Prozess, dessen Ergebnis eine faire Honoraruntergrenze sein soll“,

erklärt Helge-Björn Meyer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK).

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