Über die soziale Lage und die Absicherung von sogenannten Solo-Selbstständigen debattiert der Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Antrag (19/1034) angekündigt, der nach dreiviertelstündiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll. Auch wenn ein Teil der Solo-Selbstständigen hohe Einkünfte erziele, liege das durchschnittliche Einkommen dieser Erwerbstätigengruppe unter dem der Arbeitnehmer, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) festgestellt hat. Viele kämmen über Einkünfte, wie sie Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beziehen, nicht hinaus.
Nachrichten zur Soziale Lage
Aktuelle Nachrichten zum Thema Soziale Lage
- 07.03.18
Verlängerung ALG I beschlossen - Beschäftigte im Kulturbereich werden längerfristig abgesichert
Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte gelten derzeit Sonderregelungen. Diese Regelung ermöglicht einen erleichterten Zugang zu Arbeitslosengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer*innen, die überwiegend nur kurz befristete Beschäftigungen ausüben. Der Kulturbereich ist davon intensiv betroffen. Das Bundeskabinett hat am 7. März 2018 (im Zuge eines Gesetzentwurfes zur Verlängerung verschiedener befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht) eine Verlängerung dieser Sonderregelung zum Arbeitslosengeld beschlossen. Insbesondere Künstler*innen und Kreative profitieren von der Vorschrift, die ohne Verlängerung schon Mitte dieses Jahres auslaufen würde.
Dr. Herbert Ehrenberg (SPD) ist am 20. Februar 2018 im Alter von 91 Jahren gestorben. Er war von 1976 bis 1982 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. In dieser Zeit trieb er beharrlich und erfolgreich die Gründung der Künstlersozialversicherung voran. Die Gründung der Künstlersozialversicherung 1983 (Gesetz erlassen 1981) war ein Meilenstein in der sozialen Absicherung von Künstlern und Publizisten in Deutschland.
Der Kulturrat Österreich hat im Dezember 2017 zwei Studien zu Problemen von Kunstschaffenden in der sozialen Absicherung in Österreich veröffentlicht. Die beiden Studien haben einen klaren Befund ergeben und legen konkrete Schritte auf mehreren Ebenen nahe. Die Studie analysiert in zwei Teilen ausgehend von der aktuellen Rechtslage (und Durchführungspraxis) sowie unter Einbeziehung der kulturpolitischen Auseinandersetzung des Kulturrat Österreich Reibungspunkte im Sozialsystem für Kunstschaffende.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung Anfang November für freiberuflich tätige Akteur*innen eine Empfehlung zu Mindesthonoraren für Vorstellungen und Proben verabschiedet. Der Beschluss lehnt sich an den Manteltarifvertrag an, der im Bereich der institutionellen Theater im Mai dieses Jahres zwischen den Tarifparteien verabschiedet worden ist.
In einer schriftlichen Anfrage im Juli 2017 bat Daniel Wesener (BÜNDNIS 90/Die Grünen) den Berliner Senat um eine Zwischenbilanz zum Thema Honoraruntergrenzen. Hintergrund war der Wunsch, diese auch für andere Sparten fruchtbar zu machen. Nun liegt die Antwort vor.
Mein Beruf ist das Musikmachen – Barockmusik, um genau zu sein. Ich bin Künstler. Freiberuflich. Und das sehr gerne. Was mir und vielen Kolleginnen und Kollegen aber sauer aufstößt, ist nicht die Art der Beschäftigung, es sind die sozialen Umstände und die unangemessene öffentliche Förderung der Freien Künsten, meinem Tätigkeitsfeld.
Ein Tanzensemble ist für ein Gastspiel nach Frankreich eingeladen, der Veranstalter fordert eine spezielle Technik- und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Oder: Bei einer Ausstellung in Berlin wird die Arbeit eines italienischen Künstlers gestohlen - welche Versicherung greift hier? Diese und andere Problemstellungen berühren existentielle Fragen international tätiger Künstler*innen und Kreativer.
Wer beruflich viel unterwegs ist, sollte während eines Auslandsaufenthaltes ebenfalls krankenversichert sein. Ob der gesetzliche Krankenversicherungsschutz im Ausland - außerhalb der EU - weiter besteht, hängt davon ab, ob es zwischen Deutschland und dem jeweiligen Zielland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen gibt.
Der Deutsche Bundesrat hat in der Sitzung vom 10. März 2017 die Initiative der Länder Thüringen, Brandenburg und Berlin für einen verbesserten Krankenversicherungsschutz für sogenannte Solo-Selbstständige gebilligt.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung am 13. März 2017 beschlossen, die bereits 2015 herausgegebene Empfehlung einer Honoraruntergrenze im Bereich der freien darstellenden Künste entsprechend der Aktualisierung des Tarifvertrages Normalvertrag Bühne (NV Bühne) anzupassen. Mit sofortiger Wirkung empfiehlt der BFDK eine Anhebung der Honoraruntergrenze auf 2.300 Euro im Monat für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) sowie auf 2.660 Euro im Monat für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Initiative der Länder Thüringen, Brandenburg und Berlin für einen verbesserten Krankenversicherungsschutz für sogenannte Solo-Selbstständige gebilligt. Danach soll die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Solo-Selbstständige gesenkt werden.