Nachrichten zur Soziale Lage
Aktuelle Nachrichten zum Thema Soziale Lage
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) legte das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes am 19.02.2021 eine neue Betroffenheitsanalyse der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie vor. Die Umsatzverluste in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2020 waren erheblich. Insgesamt wird ein Umsatzverlust von 13 Prozent verzeichnet. Das ist der größte Verlust seit 2009.
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Der BFDK bittet alle Akteur*innen der freien darstellenden Künste an der im Dezember 2020 gestarteten, europaweiten Umfrage zur sozialen Lage teilzunehmen (Frist 31.01.2021). Die Umfrage wird von Thomas-Fabian Eder in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Europäischen Dachverband der Freien Darstellenden Künste (EAIPA) durchführt und richtet sich an natürliche und juristische Personen.
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Das Bundeskabinett hat die Einführung einer Grundrente beschlossen und in Kürze wird der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten. Die Allianz der Freien Künste begrüßt das Bemühen der Bundesregierung, die Altersabsicherung für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen grundlegend zu verbessern und die Lebensleistung von Erwerbstätigen, die in ihrer Erwerbsbiographie viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, stärker anzuerkennen. Im Namen der achtzehn in ihr vertretenen Bundesverbände weist die Allianz der Freien Künste jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die derzeit vorgesehene Ausgestaltung des Gesetzes dazu führt, dass tausende professionelle Kunstschaffende durch das Raster der Kriterien fallen, auch wenn sie über die entsprechenden Beitragsjahre verfügen.
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»Lebensleistung verdient Respekt.« Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 Euro) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen!
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Für Berufsanfänger ist es eine sensationelle Nachricht: Nach dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts aus der vergangenen Woche müssen sie der Künstlersozialkasse (KSK) keine Einnahmen mehr nachweisen; als Beleg der Erwerbsmäßigkeit ihrer Tätigkeit reichen auch andere Nachweise.
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Sinkende Arbeitslosigkeit, innovative Industrien und Wachstumsraten, von denen die meisten europäischen Nachbarn nur träumen können – Deutschland steht im internationalen Vergleich gut da. Nur, längst nicht alle profitieren vom wirtschaftlichen Wachstum. Der Disparitätenbericht 2019 zeigt vielmehr: Die sozioökonomische Ungleichheit in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren verfestigt.
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Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, appelliert an Politik und Verwaltung, die Selbständigkeit im Kultur- und Medienbereich zu sichern und zugleich Scheinselbständigkeit entschieden entgegenzutreten.
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Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2018 nach 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung beschlossen. Mit dem »Qualifizierungschancengesetz« sollen vor allem die Möglichkeit zur Weiterbildung ausgeweitet und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Zudem wird der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert. Vor allem Letzteres betrifft auch die Kultur- und Kreativszene mit ihren spezifischen Bedürfnissen und Arbeitsmodalitäten.
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Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat im Oktober 2015 seine Empfehlung zu einer Honoraruntergrenze (HUG) für freiberufliche Tanz- und Theaterschaffende ausgesprochen. Diese wurde erstmals im März 2017 und erneut im Juni 2018 aktualisiert. Demnach soll das Mindesthonorar für die Berufsgruppe mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse mindestens 2.490 Euro im Monat sowie für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist, mindestens 2.875 Euro im Monat betragen.
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Die »Allianz der Freien Künste« begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, nach der die Sonderregelung bezüglich eines erleichterten Zugangs zu Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer*innen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, verlängert wird. Insbesondere Künstler*innen und Kunstschaffende profitieren von der Vorschrift, die ohne Verlängerung schon Mitte dieses Jahres auslaufen würde.
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Über die soziale Lage und die Absicherung von sogenannten Solo-Selbstständigen debattiert der Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Antrag (19/1034) angekündigt, der nach dreiviertelstündiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll. Auch wenn ein Teil der Solo-Selbstständigen hohe Einkünfte erziele, liege das durchschnittliche Einkommen dieser Erwerbstätigengruppe unter dem der Arbeitnehmer, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) festgestellt hat. Viele kämmen über Einkünfte, wie sie Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beziehen, nicht hinaus.
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