- 04.06.19
LAFT–Landesverband freie darstellende Künste Berlin: Neue Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen
Auf der Mitgliederversammlung des LAFT Berlin im April 2019 wurde eine neuerliche Erhöhung der Honoraruntergrenzen-Empfehlung beschlossen: Der LAFT Berlin empfiehlt für Projekte, die ab 1. Mai 2019 konzipiert werden, eine Honoraruntergrenze von 2.490 Euro/Monat bei Vollzeit-Beschäftigung über mind. 12 Monate (mit KSK-Mitgliedschaft) bzw. 2.875 Euro/Monat (ohne KSK-Mitgliedschaft).
Außerdem wurde über eine Ausdifferenzierung der Empfehlung abgestimmt. In Bezug auf Vorstellungsgagen folgt der LAFT Berlin nun dem Beschluss des BFDK und empfiehlt ab Sommer 2019 ein Mindesthonorar für Vorstellungen in Höhe von 280,00 Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 250,00 Euro (mit KSK-Mitgliedschaft). Weiterhin empfiehlt er, die Honoraruntergrenzen als Nettohonorare (umsatzsteuerpflichtige Honorare zzgl. Mehrwertsteuer) zu berechnen sowie Honorare selbstbewusst zu skalieren, wenn belegbare Gründe dafür existieren.
Weitere Informationen zu den Honoraruntergrenzen-Empfehlungen sind hier zu finden.