- 13.01.22
Aktuelle Corona-Regeln der Länder für Kulturveranstaltungen
Mit Stand am 13.01.2022 gilt für den Kulturbereich bundesweit, dass Veranstaltungen unter Einhaltung der 2G-Regel möglich sind. Die Bundesländer können jedoch eigene Verschärfungen der Regelungen vornehmen.
Folgende Regelungen gelten derzeit (Achtung: Auch kurzfistige Änderungen möglich!) in den einzelnen Ländern:
Baden-Württemberg
Bei Veranstaltungen im Kulturbereich gilt die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und Genesene müssen demnach beim Einlass zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest mit negativem Ergebnis vorweisen. Für geboosterte Personen gilt keine zusätzliche Testpflicht. Gleiche gilt für Zuschauer*innen, deren vollständige Impfung nicht länger als drei Monate her ist oder deren Genesung maximal drei Monate zurückliegt. Die Platzkapazität ist auf 50 Prozent beschränkt bei maximaler Personenanzahl von 500. Die Einhaltung von Abständen wird empfohlen, um das Infektionsrisiko zu vermindern. Die Verordnung gilt vorerst bis 01. Februar 2022.
Bayern
2G-Plus gilt bei Kulturveranstaltungen beziehungsweise Veranstaltungen in Innenräumen, verbunden mit einer durchgängigen Maskenpflicht. Für geboosterte Personen gilt keine zusätzliche Testpflicht. Auf 25 Prozent ist die Platzkapazität in Theaterhäuser seit dem 23. November begrenzt.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 Erkrankten pro 100.000 Einwohner*innen überschreiten, tritt ein regionaler "Hotspot-Lockdown" in Kraft; in dem Fall müssen sämtliche Kultureinrichtungen schließen. Link: www.bayernspielt.info
Berlin
Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Teilnehmenden sind untersagt. Dies gilt auch für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Teilnehmenden, wobei in das Hygienerahmenkonzept mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen integriert sein. Zugang erhält nur, wer geimpft oder genesen ist und einen tagesaktuellen Test vorweisen kann. Für geboosterte Personen gilt keine zusätzliche Testpflicht.
Link: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/
Brandenburg
In Kultureinrichtungen gilt die 2G-Regel. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).
Link: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv#20
Bremen
Es gilt die 2G-Plus-Regel.
Link: https://www.kultur.bremen.de/corona-hinweise-fuer-kulturakteure-17312
Hamburg
Es gilt die 2G-Plus-Regel.
Link: https://www.hamburg.de/faq-corona-kultur/
Hessen
Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 10 Personen gilt die 2G-Regel. Ab 101 Personen gilt 2G-Plus-Regel. Ein Test ist demzufolge notwendig. Maximal 250 Teilnehmer*innen sind erlaubt.
Link: https://www.ffh.de/nachrichten/top-meldungen/detail/273535-das-sind-die-corona-regeln-in-hessen.html
Niedersachsen
Es gilt die 2G-Plus-Regel. Für geboosterte Personen gilt keine zusätzliche Testpflicht.
Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/coronavirus/faq-186596.html
Nordrhein-Westfalen
In Kultureinrichtungen gilt die 2G-Regel. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).
Link: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Mecklenburg-Vorpommern
Theaterhäuser bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Corona-%E2%80%93-Kultur/
Rheinland-Pfalz
Es gilt die 2G-Regel. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Außerdem herrscht Maskenpflicht.
Link: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Saarland
Es gilt die 2G-Plus-Regel. Für geboosterte Personen gilt keine zusätzliche Testpflicht.
Sachsen
Kultureinrichtungen sind bis zum 13. Januar 2022 geschlossen. Ab dem 14. Januar 2022 gilt die 2G-Plus-Regel mit einer maximalen Besuchermenge von 50 Prozent der Kapazität öffnen.
Link: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regel-lockerung-gastronomie-kultur-100.html#sprung1
Sachsen-Anhalt
Es gilt die 2G-Plus-Regel.
Schleswig-Holstein
Es gilt die 2G-Regel. Ein aktueller Test kann ergänzend vorgeschrieben werden (2G-Plus).
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_kultur.html
Thüringen
Es gilt die 2G-Plus-Regel.