Hessen hat ein eigenes Corona-Hilfspaket für Kulturschaffende! Aber es ist mehr als das, es soll die Wiederkehr der Kultur in den Alltag ermöglichen und unterstützen. Die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, stellte es am 11. Mai 2020 der Öffentlichkeit vor und beantwortete am Abend in einer Telefonkonferenz mit Kulturverbänden Fragen und nahm kritische Punkte auf. Insgesamt umfasst das Paket ein finanzielles Volumen von 50 Millionen Euro. Es teilt sich in verschiedene Phasen.
Hilfsmaßnahmen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat am 20. März ein Soforthilfe-Programm des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW von je bis zu 2.000 Euro aufgelegt. Die Möglichkeit zur Antragstellung wurd am 9. April geschlossen, da die Mittel von 5 Millionen Euro erschöpft waren. 13.000 von insgesamt 17.000 Antragsteller*innen konnten keine Gelder aus dem Programm erhalten. Am 12.5. gab das MKW NRW die Aufstockung des Programms von 5 auf insgesamt 32 Millionen Euro bekannt.
Kulturbetriebe mit mindestens zehn Mitarbeitenden sollen bis Ende Mai 2020 Zuschüsse bekommen. Der Kultur sei allein mit Solidarität nicht geholfen, sagte Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) in der rbb-Abendschau. Darum habe der Senat vor drei Wochen beschlossen, ein Programm für Kulturschaffende aufzusetzen. Das sei jetzt weitgehend erarbeitet, so Lederer. Er hoffe, darüber am Dienstag informieren zu können
- 09.04.20
Informationen der Landesverbände
Übersichten über die Maßnahmen zur Existenzsicherung in den einzelnen Bundesländern haben mehrere unserer Mitgliedsverbände erstellt. Dafür ein großes Dankeschön an dieser Stelle! Weiter unten Links zu den entsprechenden Seiten.
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) bietet Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene, die durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro. Betroffene wenden sich zur Beantragung und Glaubhaftmachung bitte direkt an die GVL. (Quelle)
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden sich Informationen zu Kurzarbeit oder Lohnfortzahlung für Eltern sowie weitere arbeitsrechtliche Themen wie Home Office unter: www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona
- 08.04.20
Corona Krise: Tickets von Kulturveranstaltungen - Gutscheinlösung heute im Kabinett verabschiedet
Vorgesehen ist, dass Veranstalter den Eintrittspreis von bereits gekauften Tickets von Kulturveranstaltungen nicht zurückerstatten, sondern stattdessen einen Gutschein für eine Nachholveranstaltung oder alternative Veranstaltung aushändigen.
Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 7. April 2020 zusätzliche rund zehn Millionen Euro für den Kulturbereich in Aussicht gestellt, um die Akteur*innen vor Ort zu unterstützen. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen wird ein neues, unbürokratisches Stipendienprogramm auflegen. Es heißt »Denkzeit« und richtet sich an Künstler*innen und Kulturschaffende, damit sie die Zwangspause kreativ nutzen und Ideen für die Zeit danach entwickeln können.
Von den Folgen der Corona-Pandemie sind im sächischen Freistaat zahlreiche Institutionen, Vereine und Verbände betroffen, die für den Zusammenhalt und das gesellschaftliche Leben eine wichtige Rolle spielen. Das sächsische Kabinett hat am 7. April 2020 daher ein weiteres Maßnahmenpaket insbesondere für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Es hat ein Volumen von rund 55 Millionen Euro. Der Maßnahmenplan richtet sich vorrangig an Vereine und Privatpersonen, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können. Mit dem Unterstützungsprogramm sollen noch bestehende Lücken in Sachsen geschlossen werden.
Mit »Inter-Aktion« legt der Fonds Soziokultur aufgrund der aktuellen Corona-Krise ein Ad-hoc-Förderprogramm im Gesamtvolumen von 250.000 Euro auf. »Inter-Aktion« zielt auf die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besonders unter den notwendigen Einschränkungen leiden. Ziel von »Inter-Aktion« ist es, besondere Formate in »kontaktfreien Zeiten« zu entwickeln, die auch über diese Zeit hinaus anwendbar sind. Jede Einrichtung kann bis zu 5000 Euro beantragen. Die Antragstellung kann ab sofort und bis zum 2. Mai 2020 erfolgen.
Hier finden sich gebündelte Informationen über die Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hier für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und hier für größere Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft
Der BFDK wird weiter unten die Programme und Maßnahmen zum Schutz von Kultur- und Kreativwirtschaft auf Länderebene zusammenfassen. Dankenswerterweise hat Für-Gründer.de eine Liste für alle Bundesländer mit Hilfen für Selbständige und Unternehmen erstellt. Diese findet sich hier. Beide Zusammenstellungen werden laufend aktualisiert.