Nachrichten zur COVID19-Pandemie
- 14.12.20
Deutscher Kulturrat fordert mehr Unterstützung für den Kulturbereich ein
Der Deutsche Kulturrat fordert, aufgrund des erneuten harten Lockdowns, die bestehenden Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu führen, dringend nach zu justieren und zu erweitern. Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates Kultur- und Kreativwirtschaft jetzt stützen und Perspektiven geben wurde im Rahmen eines vom Deutschen Kulturrat moderierten Dialogprozesses in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung erarbeitet und vom Sprecherrat des Deutschen Kulturrates, seinem politischen Gremium, am 9. Dezember diskutiert und verabschiedet. In der Stellungnahme werden branchenübergreifende Forderungen der Kultur- und Kreativwirtschaft zusammengeführt. Die Forderung nach Erhöhung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen wurde heute in der Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits aufgegriffen. Künftig soll eine Förderung von max. 500.000 Euro pro Unternehmen im Monat möglich sein.
Der Deutsche Kulturrat fordert im Einzelnen:
- Bei der November- und Dezemberhilfe auf die faktische Betroffenheit vom Lockdown abzustellen und die bestehende Regelung, dass indirekt Betroffene mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit direkt betroffenen Unternehmen machen müssen, auf 50 Prozent des Umsatzes abzusenken. Weiter müssen die Regelungen so angepasst werden, dass verbundene Unternehmen sie ebenso nutzen können. Ferner müssen auch die im Jahr 2019 im Ausland erzielten Umsätze einberechnet werden können. Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist international aufgestellt, dieser Vorteil darf nicht bei der Berechnung von Hilfen zum Nachteil gereichen. Hilfen für große Unternehmen müssen ermöglicht werden, da sie abseits der Krise sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bieten. Da der Lockdown auch im kommenden Jahr fortgeführt wird, müssen für die folgenden Monate entsprechende Hilfsprogramme aufgelegt werden.
- Bei der Überbrückungshilfe III für Solo-Selbständige, der Neustarthilfe, sind als Bemessungsgrundlage für die Zahlung einer einmaligen Betriebskostenpauschale 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 eingesetzt. Das führt dazu, dass die Pauschalsumme bei der Mehrzahl der Solo-Selbständigen viel zu gering ausfällt. Der zugrunde gelegte Prozentsatz muss mindestens auf 50 Prozent erhöht werden. Förderungen bzw. Zuwendungen bilden bei Solo-Selbständigen regelmäßig einen Teil der Einnahmen. Sie sollten daher bei der Ermittlung des Vergleichsumsatzes als Umsatz anerkannt werden. Insgesamt ist der Ansatz, Betriebskostenpauschalen zu zahlen, der richtige Weg. Er sollte konsequent zu einer angemessenen erweiterten Betriebskostenpauschale für Solo-Selbständige ausgeweitet werden.
- Die Beihilferegelungen müssen angepasst werden. Insbesondere muss die Obergrenze der Kleinbeihilferegelung angehoben werden und Förderungen für große und verbundene Unternehmen müssen notifiziert werden, um eine maßgebliche Förderung zu ermöglichen.
- Für das überzeichnete Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, das sich vornehmlich an die Kultur- und Kreativwirtschaft richtet, sollten erneut 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um die erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können.