Zwischen leeren Stühlen und Digitalisierungs-Turbo: Das Coronajahr 2020 hat die Kultur- und Kreativwirtschaft schwer getroffen, aber auch neue Formate hervorgebracht. Im Fokus der zweiten bundesweiten Umfrage des Fördernetzwerks Kultur- und Kreativwirtschaft und des Bundesverbands Kreative Deutschland e.V. stehen Fragen nach den positiven wie negativen wirtschaftlichen Auswirkungen und wie Selbständige auf die Krise reagiert haben. Darüber hinaus erhebt die Umfrage, welche Corona-Hilfen in Anspruch genommen wurden. Bis 14.02.2021 können selbständige Kultur- und Kreativschaffende unter diesem Link an der Online-Umfrage teilnehmen: http://bit.ly/kultur-kreativ-bilanz-2020
Nachrichten zur COVID19-Pandemie
- 18.01.21
Deutscher Kulturrat: Corona-Hilfen für den Kulturbereich von Bund und Ländern (Stand 15.01.2021)
- Bund: Hilfen für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft 6. Januar 2021
- Bund: NEUSTART KULTUR – Kulturinfrastrukturförderung 6. Januar 2021
- Baden-Württemberg 6. Januar 2021
- Bayern 22. Dezember 2020
- Berlin 14. Dezember 2020
- Brandenburg 6. Januar 2021
- Bremen 6. Januar 2021
- Hamburg 6. Januar 2021
- Hessen 14. Dezember 2020
- Mecklenburg-Vorpommern 6. Januar 2021
- Niedersachsen 6. Januar 2021
- Nordrhein-Westfalen 14. Dezember 2020
- Rheinland-Pfalz 16. Dezember 2020
- Saarland 14. Dezember 2020
- Sachsen 6. Januar 2021
- Sachsen-Anhalt 14. Dezember 2020
- Schleswig-Holstein 14. Dezember 2020
- Thüringen 6. Januar 2021
- 21.12.20
ensemble netzwerk: 500 Euro Soforthilfe für Theaterschaffende – Spendenaktion geht in die 4. Runde
Die Spendenaktion 2020 war ein voller Erfolg, wir haben über 100.000 Euro gesammelt und bedanken uns herzlich bei allen Spender*innen. Die Aktion geht nun in die vierte Runde! Es kann ab sofort wieder gespendet werden. Informationen für den Antrag auf 500 Euro Soforthilfe werden demnächst hier veröffentlicht.
Der Deutsche Kulturrat fordert, aufgrund des erneuten harten Lockdowns, die bestehenden Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu führen, dringend nach zu justieren und zu erweitern. Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates Kultur- und Kreativwirtschaft jetzt stützen und Perspektiven geben wurde im Rahmen eines vom Deutschen Kulturrat moderierten Dialogprozesses in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung erarbeitet und vom Sprecherrat des Deutschen Kulturrates, seinem politischen Gremium, am 9. Dezember diskutiert und verabschiedet. In der Stellungnahme werden branchenübergreifende Forderungen der Kultur- und Kreativwirtschaft zusammengeführt. Die Forderung nach Erhöhung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen wurde heute in der Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits aufgegriffen. Künftig soll eine Förderung von max. 500.000 Euro pro Unternehmen im Monat möglich sein.
Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus. Die Zahlen steigen weiter. Dies stellte Kanzlerin Merkel nach dem Gespräch am Sonntag, 13.12.2020, mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder fest. Kontaktbeschränkungen bleiben laut Beschluss von Bund und Ländern bestehen, der Einzelhandel wird bis auf Ausnahmen geschlossen, auch Schulen und Kitas sollen schließen.
Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben Einzelheiten zum Verfahren für die Zahlung der sogenannten Novemberhilfen für die vom Teil-Lockdown betroffenen Solo-Selbständigen und Unternehmen festgelegt. Erste Abschlagszahlungen sollen Ende November fließen. Demnach können Solo-Selbständige, also freiberuflich tätige Tanz- und Theatermacher:innen, eine erste Abschlagzahlung von bis zu 5.000,- Euro erhalten, andere Unternehmen bis zu 10.000,- Euro. Die Beantragung dieser Novemberhilfe für die vom Lockdown direkt und indirekt betroffenen Unternehmen soll voraussichtlich ab dem 25. November 2020, also auch in der kommenden Woche möglich sein.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurde eine spezielle Neustarthilfe für Solo-Selbständige vereinbart. Zusätzlich zur Erstattung von Fixkosten können Solo-Selbständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro beantragen. Diese Unterstützungsmaßnahme richtet sich insbesondere an Solo-Selbständige, die nur geringe Fixkosten haben, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche erleiden. Bemessungsgrundlage sind 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium die Details für die Außerordentliche Wirtschafthilfe veröffentlicht. Wichtig für die freien darstellenden Künste: Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Und: Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt!
Der Fonds Darstellende Künste legt im Rahmen von NEUSTART KULTUR – das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Konjunkturpaket zu Erhalt und Stabilisierung der vielgestaltigen Freien Darstellenden Künste – das umfassende Maßnahmenpaket #TakeThat auf. #TakeThat umfasst insgesamt 11 Programme, die sich an frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aller Sparten sowie Produktionsorte und Festivals der Freien Szene in Deutschland richten.
Das evangelische Sonntagsblatt berichtet in einem Artikel von der aktuellen Lage und sprach mit der Vorstandsvorsitzenden des VfdKB, einem Mitglied des BFDK, Daniela Aue. Das Kulturleben in Bayern darf nach Ansicht des Verbandes nicht einfach nur dem Freizeitbereich zugeordnet werden, denn Kultureinrichtungen hätten auch einen »bildungs- und gesellschaftspolitischen Auftrag«. Es sei deshalb ein fatales Signal, dass man diese Einrichtungen nun im Zuge der aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen den ganzen November über zwangsweise schließe.
- 03.11.20
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Die erneute vorübergehende Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hart. Um sie schnell und wirksam zu unterstützen, ergänzt die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen. Darüber hinaus soll der Schnellkredit der KfW erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht werden. Dies schafft schnell dringend nötige Liquidität. Die Überbrückungshilfe soll auch 2021 fortgeführt und nochmals erweitert werden. All diese umfassenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Betroffene trotz aller Härten stark durch die Krise kommen.
Am 31.10.20 endet die Antragsfrist für die derzeit laufende Ausschreibung T1 Netzwerke + Neue Schnittstellen. Für die Ausschreibung T3 Diversität, Inklusion und Vielfalt gilt der Antragszeitraum 04.01.21 bis 31.01.21, für T4 Digitalität und Soziokultur 01.03.21 bis 31.03.21. Die Anträge werden online gestellt.