Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 – 18 Jahren in Risikolagen, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden. Die Fördermodule umfassen dabei kurzfristige Laborvorhaben mit einem Zeitraum von maximal 3 Monaten, bis zu 1-jährige Prozessvorhaben sowie längerfristig angelegte Konzeptionsvorhaben, die einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einnehmen können. Innerhalb der Laborförderung sind in der Regel keine Aufführungen vorgesehen.
Bündnisse müssen aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft bestehen. Alle Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (z.B: Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GmbH etc.) oder GbR organisiert sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.
Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteur*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.
Weitere Infos und zur Bewerbung unter diesem Link.