Bewerben können sich alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einrichtungen der kulturellen Kinder -, Jugend und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können zudem als Kooperationspartner*innen mitwirken. Bewerbungen solcher Kooperationspartner*innen, die Synergieeffekte kreativ nutzen, werden ausdrücklich begrüßt.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann und mit 50.000 Euro dotiert ist . Der Preis der Länder ist ebenfalls mit 50.000 Euro dotiert und würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Hinzu kommt der undotierte Preis des Publikums für ein Projekt mit besonderem Potenzial, bei welchem die Gewinnerin oder der Gewinner eine maßgeschneiderte Beratung durch Expert*innen für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des Projekts erhält . Erstmalig
werden auch die Nominierten, die keinen Preis gewinnen, mit einem Anerkennungsbetrag in Höhe von jeweils 3.000 Euro gewürdigt.
Jede Einrichtung oder Initiative muss sich mit einem konkreten Projekt bewerben, je Träger wird pro Jahr nur ein Projekt zum Wettbewerb zugelassen. Das Projekt kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Einrichtungen oder Initiativen, die sich in vorangegangenen Runden bereits beworben hatten, können sich bei
der aktuellen Ausschreibung wieder bewerben, sofern ein gänzlich neues oder nennenswert weiterentwickeltes Projekt eingereicht wird.
Eine von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufene Jury trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird in einem öffentlichen Online Voting ermittelt.
Die Entscheidung fällt die Jury anhand von sieben Kriterien. Ausschlaggebend sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien wie zum Beispiel künstliche Intelligenz. Die Effekte und Wirkungen der Projekte müssen bei den Zielgruppen plausibel belegt oder in Aussicht gestellt werden können. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.
Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zu m Online Bewerbungsverfahren
finden Sie auf der Webseite www.kulturlichter-preis.de .
Die Auszeichnung KULTURLICHTER fördert die Umsetzung erfolgversprechender Konzepte der kulturellen Bildung. Im Frühsommer 2024 werden die Preisträger*innen im Rahmen einer Preisverleihung verkündet und ausgezeichnet.