Neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten festgelegt
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat in seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 eine neue Honoraruntergrenze (HUG) für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten beschlossen. Nach dieser Empfehlung sollen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens 3.100 Euro im Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat erhalten.